Es ist Montagmorgen, als ein Bewohner den Keller betritt und knöcheltief im Wasser steht. Ein geplatztes Heizungsrohr hat nicht nur das Gemeinschaftseigentum beschädigt, sondern auch mehrere Kellerabteile geflutet. Schnell wird klar: Ohne passende Versicherung bleibt die Eigentümergemeinschaft auf den Kosten sitzen.
Als Mietrechtsanwalt weiß ich aus Erfahrung, dass solche Fälle öfter vorkommen, als man denkt. Und vor allem teuer werden. Ob Sturm, Leitungswasserschaden oder ein defektes Tiefgaragentor, das ein parkendes Auto beschädigt: Schäden am Gemeinschaftseigentum treffen immer die gesamte WEG. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Versicherungen Pflicht sind, welche Policen zusätzlichen Schutz mitbringen und worauf besonders bei einem Abschluss zu achten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Pflichtversicherungen für die WEG: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
- Sinnvolle Zusatzversicherungen für die WEG
- Kosten und Beitragsaufteilung der WEG-Versicherungen
- Regelmäßige Prüfung und Anpassung der Versicherungspolicen
- Rechte und Pflichten der WEG bei Versicherungsfällen
- Zusammenfassung und Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Versicherungen sind für jede WEG gesetzlich vorgeschrieben: die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
- Zusatzversicherungen, etwa gegen Elementarschäden oder bei Öltanks, können je nach Lage und Ausstattung sinnvoll sein.
- Versicherungsverträge sollten regelmäßig überprüft und bei baulichen Veränderungen oder Sanierungen angepasst werden. Am besten einmal jährlich zur Eigentümerversammlung.
Pflichtversicherungen für die WEG: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Wohnungseigentümergemeinschaften sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Daraus ergeben sich verschiedene Pflichtversicherungen, die nicht verhandelbar, sondern obligatorisch sind.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt nahezu alle Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstehen, und erstattet im Schadenfall die Reparatur- oder Wiederherstellungskosten. Der Versicherungsumfang variiert je nach Anbieter. So sind Sturmschäden nicht selten erst bei Unwettern mit Windstärken von 8 versichert.
Wasserschäden durch austretendes Leitungswasser, etwa durch undichte Rohre oder defekte Heizungsanlagen, sowie frostbedingte Rohrbrüche sind in den meisten Wohngebäudeversicherungen integriert.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die zweite Pflichtversicherung schützt die WEG vor Ansprüchen Dritter, wenn etwa ein Passant oder eine Passantin auf dem vereisten Gehweg vor der Immobilie stürzt oder ein Dachziegel vom Dach des Hauses herabfällt. Sie deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden ab, allerdings nur, wenn fremdes Eigentum betroffen ist. Das Gemeinschaftseigentum selbst ist jedoch nicht abgedeckt.
Typische Risiken sind:
- rutschige Hausflure,
- sturzgefährdete Gehwege,
- lose Dachziegel,
- morsche Äste und
- Unfälle durch defekte Rolltore.
Auch Unfälle von Dienstleistern und Dienstleisterinnen wie dem Hausmeister oder der Hausmeisterin zählen dazu.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt nur dann vollständig ein, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wurde etwa versäumt, Bäume regelmäßig zu kontrollieren oder das Rolltor zu warten, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Um das zu vermeiden, sollten Sie alle Wartungsmaßnahmen stets gut dokumentieren – schriftlich und nachvollziehbar.
Sinnvolle Zusatzversicherungen für die WEG
Neben den genannten Pflichtversicherungen gibt es weitere Policen, die für Wohnungseigentümergemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen empfehlenswert sind. Welche das sind, hängt vor allem von der Lage und Ausstattung der Immobilie ab.
Elementarschadenversicherung
Starkregen, Hochwasser oder Schneedruck verursachen mittlerweile regelmäßig hohe Schäden, besonders bei Gebäuden in gefährdeten Lagen. Die teils unvorhersehbaren Naturereignisse sind in der normalen Wohngebäudeversicherung nicht enthalten. Wenn sich eine WEG gegen solche Risiken absichern möchte, braucht es eine erweiterte Elementarschadenversicherung. Sie ergänzt die bestehende Gebäudeversicherung um Gefahren wie Rückstau, Erdrutsch oder Erdbeben.
Glasversicherung
Glasflächen im Gemeinschaftseigentum, etwa große Eingangstüren oder Fenster im Treppenhaus, sind über die Standardgebäudeversicherung nur bei Sturm-, Wasser- oder Feuerschäden abgesichert. Für Alltagsrisiken, etwa durch Vandalismus, spielende Kinder oder versehentliches Zerbrechen, braucht es eine separate Glasversicherung. Diese übernimmt nicht nur die Kosten für das Glas selbst, sondern auch für den Aus- und Einbau. Sinnvoll ist sie vor allem bei Immobilien mit großflächigen oder hochwertigen Glasfronten.
Gewässerschadenhaftpflicht
Ist in der WEG eine Ölheizung mit Tank vorhanden, empfiehlt sich unbedingt eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Sie schützt vor teuren Schäden durch auslaufendes Heizöl, etwa bei Leckagen oder Rohrbrüchen. Bereits ein Liter Heizöl kann Hunderttausende Liter Wasser verunreinigen und das kann schnell Schäden im Millionenbereich verursachen. Die Versicherung übernimmt auch Kosten für präventive Maßnahmen. Voraussetzung für die Schadenregulierung ist die regelmäßige Wartung des Tanks.
Rechtsschutzversicherung
Ob Ärger mit Handwerkern und -werkerinnen oder Konflikte zwischen Eigentümern und Eigentümerinnen, mit einer Rechtsschutzversicherung ist die WEG bei rechtlichen Auseinandersetzungen finanziell abgesichert. Sie übernimmt die Kosten für den Anwalt bzw. die Anwältin, das Gericht und gegebenenfalls die Erstellung von Gutachten. Gerade bei strittigen baulichen Veränderungen ohne Beschluss oder bei Mängeln an Gemeinschaftsanlagen ist diese Absicherung Gold wert.
Kosten und Beitragsaufteilung der WEG-Versicherungen
Bei gemeinschaftlichen Versicherungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt sich schnell die Frage, wie die Kosten verteilt werden. Grundsätzlich gilt: Versichert ist das Gemeinschaftseigentum, also das Gebäude und alle gemeinsam genutzten Anlagen wie das Treppenhaus, das Dach oder der Aufzug. Die Kosten dafür trägt die gesamte Eigentümergemeinschaft anteilig und das meist entsprechend dem Miteigentumsanteil.
Für das Sondereigentum, also alles innerhalb der eigenen vier Wände wie Bodenbeläge, Innenwände, Türen oder sanitäre Einrichtungen, ist jeder Eigentümer und jede Eigentümerin selbst verantwortlich. Wer sich hier gegen Schäden absichern möchte, etwa mit einer Hausrat- oder Glasversicherung, muss diese separat abschließen.
Auch wenn der Verwalter formal der Versicherungsnehmer ist, übernimmt die WEG die Versicherungsbeiträge. In der Praxis bedeutet das: Die Beiträge für Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherungen werden gemeinschaftlich getragen. In selbstverwalteten WEGs, in denen der Verwalter oder die Verwalterin ehrenamtlich tätig ist, sollte ausdrücklich beschlossen werden, dass auch spezielle Policen wie die Vermögensschadenhaftpflicht von allen getragen werden.
Regelmäßige Prüfung und Anpassung der Versicherungspolicen
Wer die Versicherungskosten im Blick behalten möchte, sollte regelmäßig die bestehenden Verträge prüfen. Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften sollten alle Policen regelmäßig auf den Prüfstand. Nicht nur, um Unter- oder Überversicherung zu vermeiden, sondern auch, um auf bauliche Veränderungen oder gestiegene Werte reagieren zu können.
Einmal im Jahr sollte der Versicherungsschutz überprüft werden und das idealerweise im Vorfeld der Eigentümerversammlung. Haben sich Versicherungsprämien verändert? Gab es Sanierungen, neue Anbauten oder wertsteigernde Maßnahmen? Dann kann es sinnvoll sein, Verträge anzupassen oder einen Anbieterwechsel in Betracht zu ziehen.
Oft lassen sich durch Anbieterwechsel oder eine Zusammenlegung mehrerer Policen Einsparpotenziale nutzen. Auch eine realistische Einschätzung der Deckungssummen und die Prüfung der Risikoklasse (z. B. bei Elementarschäden) können zur Senkung der Prämien beitragen.
Rechte und Pflichten der WEG bei Versicherungsfällen
Ein Versicherungsschaden innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft oft mehr als nur eine Partei. Und genau das macht die Abwicklung komplizierter als bei einem Einfamilienhaus. Die Hausverwaltung tritt dabei als Vertreterin der WEG gegenüber dem Versicherer auf. Sie ist Vertragspartnerin der Versicherung und steuert in der Regel die Schadensmeldung.
Schritt für Schritt: So verhalten Sie sich im Schadensfall richtig
- Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie die betroffene Stelle. Notieren Sie Datum und Zeitpunkt, an dem der Schaden festgestellt wurde.
- Hausverwaltung informieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Hausverwaltung – möglichst mit Fotos und einer kurzen Beschreibung.
- Schäden begrenzen: Verhindern Sie, dass sich der Schaden ausweitet. Beauftragen Sie im Notfall Handwerker und -werkerinnen, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Sie unterliegen der sogenannten Schadensminderungspflicht.
- Polizei einschalten (bei Einbruch oder Vandalismus): Wurde der Schaden durch eine strafbare Handlung verursacht, informieren Sie sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Notieren Sie sich das Aktenzeichen der Anzeige.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Belege, Kostenvoranschläge und ggf. Gutachten – diese helfen bei der späteren Regulierung durch die Versicherung.
Zusammenfassung und Fazit
Ein solider Versicherungsschutz ist für jede Eigentümergemeinschaft unerlässlich. Während Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben sind, können Zusatzversicherungen, etwa bei Elementarschäden oder Öltanks, sinnvoll sein. Wichtig ist, die Verträge regelmäßig zu prüfen, an Veränderungen anzupassen und Beschlüsse klar zu fassen.
Unser Tipp: Vermeiden Sie Doppelversicherungen, klären Sie Zuständigkeiten und machen Sie das Thema Versicherung zum festen Bestandteil Ihrer Eigentümerversammlung.
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