Sie ziehen als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin in eine Wohnanlage ein. Natürlich freuen Sie sich auf Ihre eigenen vier Wände, doch vorher wartet noch die sogenannte Gemeinschaftsordnung auf Sie. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das das tägliche Miteinander in der WEG entscheidend gestaltet. Sie bestimmt unter anderem, wie Gemeinschaftsflächen genutzt werden, wer welche Kosten trägt und wie Entscheidungen getroffen werden.
Kurz gesagt: Die Gemeinschaftsordnung legt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für das Leben in der Wohnungseigentümergemeinschaft fest, samt Rechten, aber auch Pflichten für jeden Eigentümer und jede Eigentümerin. Was es damit auf sich hat und welche Tipps ich Ihnen als Anwalt für Wohneigentumsrecht bei Streitpunkten an die Hand geben kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist die Gemeinschaftsordnung und wozu dient sie?
- Typische Inhalte der Gemeinschaftsordnung
- Änderungen und Anpassungen der Gemeinschaftsordnung
- Rechte und Pflichten der Eigentümer in Bezug auf die Gemeinschaftsordnung
- Häufige Streitpunkte und Lösungen
- Zusammenfassung und Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinschaftsordnung legt verbindlich fest, wie Nutzung, Verwaltung und Kosten in der WEG organisiert sind.
- Sie bestimmt zentrale Punkte wie Stimmrechte, Hausgeld oder Sondernutzungen und prägt damit den Alltag aller Eigentümer und Eigentümerinnen.
- Klare Regeln und frühzeitige Abstimmungen helfen, Streit zu verhindern und ein harmonisches Miteinander zu sichern.
Was ist die Gemeinschaftsordnung und wozu dient sie?
Die Gemeinschaftsordnung ist ein zentrales Regelwerk innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie wird als Bestandteil der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen. Damit erhält sie rechtliche Verbindlichkeit für alle aktuellen und künftigen Eigentümer und Eigentümerinnen.
Ziele der Gemeinschaftsordnung im Überblick:
- Rechtssicherheit
- Konfliktvermeidung
- Verwaltungsstruktur
- Gestaltungsfreiheit
Typische Inhalte der Gemeinschaftsordnung
Was gehört konkret in die Gemeinschaftsordnung? Sie bestimmt, wie das Gemeinschafts- und Sondereigentum verwendet werden darf und wo die Grenzen der Nutzung liegen. Ebenso regelt sie die Kostenverteilung innerhalb der Gemeinschaft.
Ein weiterer Kernpunkt ist die Stimmrechtsverteilung in der Eigentümerversammlung. Auch die Bestellung und Aufgaben des Verwalters bzw. der Verwalterin sind häufig in der Gemeinschaftsordnung festgelegt, um eine verlässliche Verwaltung des Objekts sicherzustellen.
Darüber hinaus schafft die Gemeinschaftsordnung die Möglichkeit, Regelungen zu treffen, die vom Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abweichen.
Die Inhalte im Überblick:
- Nutzung der Wohnanlage
- Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Kostenverteilung (Hausgeld)
- Instandhaltungsrücklagen
- Stimmrechteverteilung
- Bestellung eines Verwalters oder einer Verwalterin
- Abweichungen vom WEG
- Geltung für neue Eigentümer und Eigentümerinnen
- Haustierhaltung
- Instandsetzungen
- Verbot gewerblicher Nutzung
- Weitere Pflichten (Müll, Kinderwagen, Gartennutzung, Grillen, Feiern, Musik)
Änderungen und Anpassungen der Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung stellt ein verbindliches Regelwerk dar, das im Grundbuch eingetragen wird und damit dauerhaft gilt. Änderungen sind daher nur unter engen Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Eigentümer und Eigentümerinnen, wenn eine Anpassung beschlossen werden soll. Das macht Änderungen zwar rechtlich möglich, in der Praxis aber oft schwierig, da Einstimmigkeit in einer Eigentümergemeinschaft nur selten erreicht wird.
Zu den typischen Anpassungsgründen gehören:
- Neue Nutzungskonzepte (z. B. Stellplätze, Fahrradräume, E-Ladestationen)
- Anpassung an aktuelle Gesetzesänderungen
- Klarstellung unbestimmter oder streitanfälliger Regelungen
- Neuverteilung von Kosten bei geänderter Nutzung des Gemeinschaftseigentums
- Verbesserung der Verwaltungsstrukturen (z. B. Verwalterbefugnisse, Beschlussverfahren)
- Reaktion auf wiederkehrende Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft
Wer eine Änderung der Gemeinschaftsordnung anstrebt, sollte strukturiert vorgehen. Zunächst gilt es, das konkrete Ziel zu klären, etwa Fragen zu Nutzung, Kosten, Stimmrechten oder Verwalterbefugnissen. Danach ist zu prüfen, ob ein Mehrheitsbeschluss ausreicht oder ob Einstimmigkeit, notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag erforderlich sind. Auf dieser Grundlage wird ein Änderungstext mit Begründung formuliert und rechtzeitig als Tagesordnungspunkt beim Verwalter bzw. der Verwalterin angemeldet.
Rechte und Pflichten der Eigentümer in Bezug auf die Gemeinschaftsordnung
Eigentümer und Eigentümerinnen sind an die Gemeinschaftsordnung gebunden. Sie wirkt über den Grundbucheintrag gegenüber allen aktuellen und künftigen Eigentümern und Eigentümerinnen. Daraus folgen Rechte und Pflichten.
Sie als Eigentümer oder Eigentümerin haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung, Einsicht in Unterlagen, Teilnahme und Stimmrecht in der Versammlung sowie Gleichbehandlung. Umgekehrt müssen Sie Hausgeld und Sonderumlagen zahlen, die festgelegten Nutzungsregeln einhalten, Duldungs- und Mitwirkungspflichten beachten und Ihr Sondereigentum instand halten, soweit vereinbart.
Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung bleiben nicht folgenlos. Je nach Fall kommen Abmahnung, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, Schadensersatz sowie die Tragung der entstandenen Kosten in Betracht. Bei Hausgeldrückständen drohen Verzugszinsen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung. Ist eine Vertragsstrafe in der Gemeinschaftsordnung vereinbart, kann auch diese greifen.
Häufige Streitpunkte und Lösungen
Konflikte innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind keine Seltenheit. Unterschiedliche Vorstellungen, persönliche Interessen und die enge Nachbarschaft führen oft zu Reibungen. Die Gemeinschaftsordnung soll hier für Klarheit sorgen, dennoch entstehen immer wieder Streitigkeiten in bestimmten Bereichen.
Haustierhaltung
Während das Halten kleiner Tiere wie Fische oder Hamster kaum Probleme bereitet, kann es bei Hunden oder Katzen anders aussehen. Lärm, Gerüche oder Verunreinigungen führen schnell zu Spannungen.
Lärmbelästigung
Ruhestörungen zählen zu den häufigsten Streitpunkten. Ob laute Musik, Partys oder Renovierungsarbeiten, die Grenze zwischen normaler Wohnnutzung und unzumutbarer Belästigung ist oft umstritten. Die Hausordnung definiert in der Regel Ruhezeiten.
Sondernutzungsrechte
Wenn einzelne Eigentümer oder Eigentümerinnen Sondernutzungsrechte haben, müssen Umfang und Grenzen dieser Rechte klar geregelt sein. Unklare oder unvollständige Vereinbarungen schaffen Unsicherheit und Streit.
Modernisierungen und bauliche Veränderungen
Während manche Eigentümer und Eigentümerinnen Wert auf den Erhalt des Status quo legen, wünschen sich andere mehr Komfort oder energetische Verbesserungen. Streit entfacht dabei häufig an den Kosten und an der Frage, welche Mehrheit für den Beschluss erforderlich ist.
Kostenverteilung
Auch die Frage, wer welche Kosten trägt, ist ein Klassiker. Besonders dann, wenn bestimmte Eigentümer und Eigentümerinnen meinen, von Ausgaben nicht zu profitieren, wie bei der Sanierung von Aufzügen, die sie selbst kaum nutzen.
Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Mediation und Schlichtungsverfahren bieten die Möglichkeit, Konflikte in der Eigentümergemeinschaft einvernehmlich und kostengünstig beizulegen. Ein neutraler Dritter bzw. eine neutrale Dritte unterstützt die Parteien dabei, ihre Interessen offenzulegen und eine Lösung zu finden, die für alle tragbar ist.
Zusammenfassung und Fazit
Die Gemeinschaftsordnung schafft klare Regeln für die Nutzung, Kosten, Stimmrechte und Verwaltung. Sie ist verbindlich für alle Eigentümer und Eigentümerinnen. Typische Streitpunkte wie Haustiere, Lärm oder Kostenverteilung lassen sich durch eindeutige Vorgaben entschärfen. Kommt es doch zum Konflikt, helfen oft Mediation und Schlichtung weiter.
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