Title: Alles rund um die WEG-Reform 2020
Published: 21. Juli 2021
Last modified: 28. November 2025

---

# Alles rund um die WEG-Reform 2020

 Veröffentlicht am 21. Juli 202128. November 2025

Am 01.12.2020 wurde eine neue **WEG-Reform** auf den Weg gebracht. Diese umfasst
viele Änderungen, die **Rechtsanwalt Uwe Eichel** aus **Berlin** in den folgenden
Absätzen genauer vorstellt. Viele Dinge wurden komplett neu geregelt und andere 
Punkte geändert, die jede Vermieterin und jeder Vermieter, aber auch jede Mieterin
und jeder Mieter wissen sollte! 

## **Was ist neu?**

Früher lag die **Einladungsfrist** für die **Eigentümerversammlung** bei zwei Wochen
und wurde nun um eine Woche verlängert. Zudem kann das Schreiben jetzt auch **in
Textform als E-Mail verschickt werden**. Eine weitere Neuigkeit ist der vereinfachte
Umlaufbeschluss. So ist nicht mehr jedes Mal eine Eigentümerversammlung notwendig.

 AdobeStock/MQ-Illustrations

## **Sanierung und Modernisierung**

Ein großer Punkt in der neuen WEG-Reform ist, dass **Sanierungen** und **Modernisierungen
in Zukunft einfacher werden**. So sind diese Anträge nun mit einer sogenannten **
einfachen Mehrheit** möglich und es müssen nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer
zustimmen. Allerdings sollten Sie dabei darauf achten, dass dann auch die Kosten
natürlich nur auf diejenigen umgelegt werden können, die der jeweiligen Maßnahme
zugestimmt haben. In dem Fall, dass mehr als zwei Drittel der Eigentümerinnen und
Eigentümer ihre Zustimmung geben, verteilen sich die jeweiligen Beträge aber auf
alle Eigentümerinnen und Eigentümer.

Jede bzw. jeder von ihnen erhält einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Ladestation
für die neuen Elektroautos, einen Umbau auf eine barrierefreie Wohnung und auch 
einen schnellen Internetanschluss zu realisieren. Diese Themen sind in **§ 20 Abs.
2 WEG** neu geregelt.

## **Die Wohnungsverwaltung**

Ein weiterer Punkt, bei dem sehr viel im Rahmen der neuen WEG-Reform diskutiert 
wurde, ist, ob die **Wohnungsverwaltung** nun neue Befugnisse erhalten soll. Entschieden
wurde dabei, dass diese die Gemeinschaft der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer
ohne Begrenzung nach außen und an unterschiedlichen Stellen vertreten darf. So kann
sie Verträge schließen und Aufträge vergeben und nimmt den Eigentümerinnen und Eigentümern
diese Arbeit ab. Abschließend lässt sich daher sagen, dass die Wohnungsverwaltung
mehr Rechte durch die WEG-Reform erhalten hat. Gleichzeitig wird sie nun aber auch
stärker kontrolliert. 

Wenn es sich um Verträge zum **Grundstückskauf** beziehungsweise ein **Darlehen**
handelt, wird dafür der Beschluss der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer benötigt.

## **Die Betriebskostenabrechnung**

Auch im Bereich der **Betriebskostenabrechnung** wurden einige Dinge neu geregelt.
So muss diese nun unter Umständen durch die Vermieterin oder den Vermieter neu berechnet
werden. Bislang wurde die Wohnfläche für die Berechnung des Postens als Grundlage
genommen. Jetzt ist dies etwas anders: Es wird das Verhältnis des Gemeinschaftseigentumsanteils
zum tatsächlich vermieteten Wohneigentum betrachtet. Daher kann es gut sein, dass
viele Vermieterinnen und Vermieter die Betriebskostenabrechnung komplett neu berechnen.
Wenn dies auch Sie betrifft, berate ich Sie gerne! Sprechen Sie mich jederzeit an.

## **Der Verwaltungsbeirat**

In der WEG-Reform wurden dem sogenannten **Verwaltungsbeirat** einige neue Aufgaben
zugeteilt. So unterstützt er die oben genannte **Verwaltung** nicht nur bei ihrer
Arbeit, sondern muss sie nun auch **überwachen**. Das bringt gleich mehrere Vorteile
mit sich und sorgt für **Sicherheit**.

## **Sind auch Mieterinnen und Mieter von der neuen WEG-Reform betroffen?**

Ja, auch wenn in erster Linie Vermieterinnen und Vermieter mit der neuen WEG-Reform
angesprochen werden, sind in einigen Fällen durchaus auch Mieterinnen und Mieter
betroffen. Denn das Ziel ist eine sogenannte **Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht**.
Und wenn die **Betriebskostenabrechnung**, wie oben beschrieben, neu berechnet wird,
wirkt sich dies unter Umständen auch auf die Kosten der Mieterinnen und Mieter aus.

## **Die Vor- und Nachteile der neuen WEG-Reform für Vermieterinnen und Vermieter**

Generell sollte mit der neuen WEG-Reform **mehr Rechtssicherheit** für alle betroffenen
Parteien geschaffen werden. Aus diesem Grund wurden bestimmte Aspekte umformuliert
oder sogar komplett neu formuliert. Andere hingegen wurden klarer geregelt, sodass
auch Laien sie verstehen können. 

Dies betrifft insbesondere die **Differenzen während der Eigentümerversammlung**,
die früher häufig auftraten. Diese lassen sich genauso wie die Unterschiede zwischen
dem **WEG-Recht** und dem **Mietrecht** durch die neuen Regelungen umgehen und vermeiden.
Darüber hinaus schaffen diese einige praktische neue Optionen für die Eigentümerinnen
und Eigentümer. Das betrifft unter anderem die Modernisierung (siehe oben). Und 
auch das Thema **Elektromobilität** spielt eine sehr wichtige Rolle und findet in
dem Dokument Berücksichtigung.
Daher sollte jede Vermieterin und jeder Vermieter
einen Blick in die neue WEG-Reform werfen und erfahren, was sich alles für sie oder
ihn ändert. Insgesamt bringt das Dokument aber **deutlich mehr Vorteile** als Nachteile
mit sich. Wenn Sie Fragen zu der **WEG-Reform** haben, wenden Sie sich jederzeit
an mich.

## Beitragsnavigation

[Eigenbedarfskündigung: Was ist zu beachten?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/eigenbedarfskundigung-was-gilt-zu-beachten/)

[Haustiere trotz Verbot: Welche Strafen drohen Mieterinnen und Mietern?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/haustiere-mietverhaltnis/)