Title: Ist ein Wanddurchbruch in der Eigentumswohnung erlaubt?
Author: RegioHelden
Published: 1. September 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Ist ein Wanddurchbruch in der Eigentumswohnung erlaubt?

 Veröffentlicht am 1. September 20237. Februar 2024

Die Frage, ob ein Wanddurchbruch in einer Eigentumswohnung erlaubt ist, wirft wichtige
rechtliche Überlegungen auf. In diesem Beitrag stelle ich Ihnen **zwei relevante
Urteile zum Thema** vor, die hinreichende Antworten liefern.

Sie planen einen Wanddurchbruch, wollen aber vorab die **rechtliche Grundlage klären**?
Gerne bin ich als Ihr [Anwalt für Wohneigentumsrecht in Berlin](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wohnungseigentumsrecht/)
für Sie tätig.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wanddurchbruch-eigentum/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Urteil vom 15.07.2015 am Amtsgericht Karlsruhe](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wanddurchbruch-eigentum/?output_format=md#urteil-15-07-2015)
 3. [Urteil vom 21.12.2000 am Bundesgerichtshof](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wanddurchbruch-eigentum/?output_format=md#urteil-21-12-2000)
 4. [Rechtsberatung von Rechtsanwalt Uwe Heichel](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wanddurchbruch-eigentum/?output_format=md#rechtsberatung-uwe-heichel)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Gemäß einem Urteil vom 15.07.2015 am Amtsgericht Karlsruhe ist ein Wanddurchbruch
   zwischen nebeneinanderliegenden Wohnungen zulässig, solange keine Gefahren für
   das Gebäude entstehen und weder die Statik noch der Brandschutz gefährdet werden.
 * Laut dem Urteil vom 21.12.2000 am Bundesgerichtshof ist ein Wanddurchbruch akzeptabel,
   solange keine wesentliche Beeinträchtigung der Substanz des Gemeinschaftseigentums
   vorliegt und keine Gefahr für die Stabilität des Gebäudes und die Brandsicherheit
   entsteht.
 * Um Ihren individuellen Fall zu prüfen, ist es wichtig, juristische Hilfe in Anspruch
   zu nehmen.

![Ist ein Wanddurchbruch in der eigenen Wohnung erlaubt?](https://www.rechtsanwalt-
heichel.de/wp-content/uploads/sites/5970/2023/09/man-using-a-jackhammer-to-drill-
into-wall-professional-worker.jpg)

Hoda Bogdan – stock.adobe.com

## Urteil vom 15.07.2015 am Amtsgericht Karlsruhe

Einer der jüngsten Fälle wurde am Amtsgericht Karlsruhe verhandelt. Das Urteil vom
15.07.2015 (Az. 9 C 299/14 WEG) entschied zugunsten der Person, die den Wanddurchbruch
plante. Dabei formulierte das Gericht **folgende Leitsätze**:

 * Der Wanddurchbruch durch eine im Gemeinschaftseigentum stehende Wand zum Zwecke
   der Verbindung zweier nebeneinanderliegender Wohnungen durch einen Miteigentümer
   oder eine Miteigentümerin ist zulässig, wenn hierdurch **keine Gefahren** für
   das Gebäude begründet werden, namentlich **weder Statik** **noch Brandschutz**
   gefährdet werden. 
 * Dies gilt auch dann, wenn der Wanddurchbruch vorübergehend mit erheblichen Beeinträchtigungen,
   namentlich **eintägigem Baulärm**, und der Gefahr **vorübergehender Feuchtigkeit**
   verbunden ist.

## Urteil vom 21.12.2000 am Bundesgerichtshof

In einem früheren Urteil vom Bundesgerichtshof vom 21. Dezember 2000 (Az.: V ZB 
45/00) wurden **folgende Leitsätze** beschlossen:

 * Wanddurchbrüche zwischen zwei Wohnungen, die zum **Verlust der** **Abgeschlossenheit**(§
   3 Abs. 2 WEG) oder einem **der Teilungserklärung widersprechenden Zustand** führen,
   stellen nicht schon deshalb einen für die anderen Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen
   nicht hinnehmbaren Nachteil dar.
 * Wird eine tragende, in Gemeinschaftseigentum stehende Wand durchbrochen, so ist
   ein nicht hinnehmbarer Nachteil allerdings erst dann ausgeschlossen, wenn **kein
   wesentlicher Eingriff in die Substanz** des Gemeinschaftseigentums erfolgt, insbesondere
   keine Gefahr für die konstruktive **Stabilität** des Gebäudes und dessen **Brandsicherheit**
   geschaffen worden ist.
 * Handelt es sich um ein echtes Streitverfahren, so kann auch in einer Wohnungseigentumssache**
   ohne Verletzung der Amtsermittlungspflicht** auf der Grundlage des glaubhaften
   Vorbringens eines oder einer Beteiligten, dem der Gegner oder die Gegnerin nicht
   widersprochen hat, entschieden werden.

## Rechtsberatung von Rechtsanwalt Uwe Heichel

Wie ersichtlich wird, gibt es verschiedene Faktoren, die beeinflussen, ob ein Wanddurchbruch
in einer Eigentumswohnung zulässig ist. So spielt z. B. eine Rolle, ob es sich bei
der Wand um **Gemeinschaftseigentum** handelt oder nicht, ob die **Statik** und 
der **Brandschutz** gefährdet sind, ob der Durchbruch mit der Teilungserklärung 
konform geht, uvm.

Als **Fachanwalt für Wohneigentumsrecht** in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf berate
ich Sie gerne zu Ihrem Anliegen. Fragen Sie mich jederzeit unverbindlich unter der**
030 – 264 753 870 0** an.

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