Title: Schimmelbefall in der Mietwohnung: Wer trägt die Verantwortung?
Author: RegioHelden
Published: 28. Juni 2024

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# Schimmelbefall in der Mietwohnung: Wer trägt die Verantwortung?

 Veröffentlicht am 28. Juni 202428. Juni 2024

Ist die Mietwohnung von Schimmel befallen, kann dies verschiedene Ursachen haben.
Nicht immer liegt der Schimmelbefall in der Verantwortung des Mieters oder der Mieterin–
liegen bauliche Gegebenheiten vor, die die Entstehung von Schimmel begünstigen, 
haftet der oder die Mietende meist nicht durch fehlerhaftes Verhalten. Doch welche**
Rechte** stehen ihm oder ihr dann zu? Welche **Pflichten** haben Vermietende beim
Auftreten von Schimmel in der Wohnung und welche Lösungsansätze ergeben sich bei**
Streitigkeiten zwischen den Parteien**? Dies und mehr erläutere ich Ihnen als [**Anwalt für Mietrecht**](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/)
im folgenden Beitrag. 

![Symbolbild für die rechtliche Lage bei Schimmelbefall in einer Mietwohnung](https://
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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/schimmelbefall-mietwohnung-rechte/?output_format=md#1)
 2. [Ursachen von Schimmelbefall](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/schimmelbefall-mietwohnung-rechte/?output_format=md#2)
 3. [Rechte der Mieter bei Schimmelbefall](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/schimmelbefall-mietwohnung-rechte/?output_format=md#3)
 4. [Pflichten der Vermieter bei Schimmelbefall](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/schimmelbefall-mietwohnung-rechte/?output_format=md#4)
 5. [Klärung der Verantwortlichkeit und Lösungsansätze](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/schimmelbefall-mietwohnung-rechte/?output_format=md#5)
 6. [Fazit](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/schimmelbefall-mietwohnung-rechte/?output_format=md#6)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Schimmel in der Mietwohnung kann vielfältige Ursachen haben, wobei nicht immer
   der Mieter oder die Mieterin verantwortlich dafür ist. 
 * Bei Schimmel muss der oder die Mietende den Mietmangel umgehend beim Vermietenden
   anzeigen. 
 * Der Vermieter oder die Vermieterin ist zur Mängelbeseitigung verpflichtet. 

## Ursachen von Schimmelbefall

Die Entstehung von Schimmel kann vielfältige Ursachen haben. Grundsätzlich entsteht
Schimmel dann, wenn **zu viel Feuchtigkeit **auftritt und nicht mehr trocknet. Oftmals
ist dies der Fall durch: 

 * falsches Heizen und mangelnde Lüftung
 * bei Wasserschäden oder Rohrbrüchen
 * zu hohe Feuchtigkeit, wie z. B. durch Wasserdampf oder Trocknen der Wäsche in
   der Wohnung
 * bauliche Gegebenheiten, z. B. feuchte Wände bei alten Gebäuden oder Wassereintritt
   durch das Dach

Daher ist zu unterscheiden, was der Entstehung des Schimmels zu Grunde liegt: **
Strukturelle Probleme** liegen vor, wenn die baulichen Gegebenheiten einen Schimmelbefall
begünstigen. In diesen Fällen ist es fraglich, ob die Verantwortung für den Schimmel
in der Mietwohnung tatsächlich beim **unsachgemäßen Verhalten der Mieter und Mieterinnen**
liegt. Lüften diese nicht korrekt oder heizen sie die Wohnung nicht regelmäßig und
lässt sich der Schimmel auf dieses Verhalten zurückführen, ist die Verantwortlichkeit
der Mietenden zu bejahen. Dabei liegt die **Beweislast** grundsätzlich beim Vermieter
oder der Vermieterin, das heißt, dass er oder sie beweisen muss, dass der Mieter
oder die Mieterin den Schimmel verursacht hat, um ihn oder sie auch haftbar zu machen.

## Rechte der Mieter bei Schimmelbefall

Mieter und Mieterinnen sollten sich, sobald sie Schimmel in der Mietwohnung entdecken,
sofort an ihre Vermieter und Vermieterinnen wenden. Die **Mängelanzeige** sollte
umgehend und im besten Fall schriftlich erfolgen. Damit sind Sie beweistechnisch
auf der sicheren Seite und können Ihre rechtzeitige Mängelanzeige darlegen. Zudem
ist diese Pflicht gesetzlich nach § 536c Abs. 1 S.1 BGB vorgeschrieben. Hier bietet
es sich auch an, zu **Dokumentationszwecken** Fotos vom Schimmel zu machen und diese
dem Vermieter oder der Vermieterin zukommen zu lassen. 

Der Schimmelbefall in der Mietwohnung stellt einen **Mangel der Mietsache** dar,
durch den Sie als Mieter oder Mieterin verschiedene Rechte haben, vor allem: 

 * die sach- und fachgerechte Beseitigung des Schimmels sowie
 * eine Mietminderung nach § 536 BGB

Vermietende sind dazu verpflichtet, Schimmel und seine Ursachen sach- und fachgerecht
zu beseitigen. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, können Sie die Mängelbeseitigung
auch **vor Gericht einklagen**. Zudem haben Sie durch den Mietmangel ein Recht auf**
Mietminderung**, wenn Sie den Mietmangel nicht selbst verschuldet haben. Die Höhe
der Mietminderung hängt von dem konkreten Ausmaß des Schimmelbefalls ab. Gerne berate
ich Sie über das Vorgehen bei der Geltendmachung einer Mietminderung und der **Berechnung
der konkreten Höhe**.

![Symbolbild für Rechte und Pflichten](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wp-content/
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## Pflichten der Vermieter bei Schimmelbefall

Tritt Schimmel in der Wohnung auf und meldet der Mieter oder die Mieterin diesen
umgehend, liegt es in der Verantwortung des oder der Vermietenden, die **Ursachen**
dafür zu finden. Die Frage, wer die Schimmelbildung zu verschulden hat, liegt im
Aufgabenbereich der Vermieter und Vermieterinnen, da sich daraus auch die **Kostenübernahme**
ergibt. Haftet der Mieter oder die Mieterin durchfalsches Verhaltenfür den Schimmel,
hat er oder sie auch die Kosten für die Beseitigung zu tragen. Liegt der Schimmelbefall
nicht in seinem Verschulden, kann er oder sie wiederum die **Miete mindern**. 

Als Vermieter oder Vermieterin sollten Sie umgehend auf die Mängelanzeige des Mieters
oder der Mieterin reagieren und eine **Beseitigung des Schimmels **veranlassen, 
da Sie gesetzlich zur Instandhaltung der Mieträume verpflichtet sind. Zudem fördert
das unverzügliche Handeln ein harmonisches Miteinander und die Fortführung des Mietverhältnisses,
was im Interesse aller Beteiligten ist. 

## Klärung der Verantwortlichkeit und Lösungsansätze

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietenden und Vermietenden ist die Klärung der
Frage, wer für den Schimmelbefall verantwortlich ist. Dafür kann ein **Gutachter**
bzw. Sachverständiger beauftragt werden, der die Ursachen für die Schimmelbildung
erforscht. Ist der Mieter oder die Mieterin nicht für die Mängel verantwortlich,
ist es wichtig, dass er dies auch umfassend darlegen und beweisen kann. 

Grundsätzlich sollten Vermieter und Vermieterinnen bereits im Vorfeld die Faktoren
der Schimmelbildung der konkreten Immobilie kennen und den Mieter oder die Mieterin
auf eine ordnungsgemäße Nutzung hinweisen, um so der Schimmelbildung bereits** im
Vornherein vorzubeugen**. Schimmel im Gebäude lässt sich durch dichte Gebäudewände,
eine ausreichende Dämmung sowie die passenden Materialien im Bau vermeiden. Als 
präventive Maßnahmen bietet es sich außerdem an, den Mieter oder die Mieterin auf
ein **korrektes Lüft- und Heizverhalten** und die Wichtigkeit der Einhaltung hinzuweisen.
Regelmäßiges Stoßlüften kann hier zum Beispiel effektiv Schimmel vorbeugen.

## Fazit

Tritt Schimmel in der Mietwohnung auf, kommt es darauf an, dass der Mieter oder 
die Mieterin dies dem oder der Vermietenden **umgehend mitteilt** und den Mangel
genau dokumentiert. Dabei sollte nicht versucht werden, den Schaden selbst zu beseitigen,
sondern eine fach- und sachgerechte Beseitigung abgewartet werden. Dies ist Aufgabe
des oder der Vermietenden, da er oder sie wiederum zur **Instandhaltung der ordnungsgemäßen
Mietsache** verpflichtet ist. Sind Sie als Mieter oder Mieterin nicht für den Schimmel
verantwortlich, steht Ihnen ein **Recht zur Mietminderung** zu. Besteht Uneinigkeit
darüber, wer den Schimmelbefall verursacht hat oder kommt der Vermieter oder die
Vermieterin der Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nach, kann eine **gerichtliche
Klärung** sinnvoll sein. Gerne berate ich Sie in **meiner Kanzlei **und stehe Ihnen
sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht unterstützend zur Seite. 

## Beitragsnavigation

[Räumungsverfahren verstehen: Ein Leitfaden für Vermieter und Mieter](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/leitfaden-raeumungsverfahren/)

[Lösungsstrategien für gängige Streitigkeiten in der WEG](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/loesungen-streit-weg/)