Title: Rechtstipps zur Wirksamkeit von Staffelmietvereinbarungen
Published: 18. August 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Rechtstipps zur Wirksamkeit von Staffelmietvereinbarungen

 Veröffentlicht am 18. August 20207. Februar 2024

_Das sollten Mieter aus Berlin zum Staffelmietvertrag wissen_

Staffelmietvereinbarungen sind eine **beliebte Variante des Mietvertrags**, aber
an einige rechtliche Bedingungen geknüpft. Aus meiner Kanzlei kenne ich, Rechtsanwalt
Uwe Heichel, verschiedene Fälle, in denen die Mieterhöhungen zu hoch erfolgten. 
Gerne gebe ich Ihnen wichtige Einblicke und Tipps zur Thematik Staffelmietverträge.

## Staffelmiete – die Mieterhöhung in einzelnen Schritten

Die Staffelmiete ist ein Mietvertrag, bei dem von vorneherein festgelegt wird, dass
sich die **Miete in Etappen** erhöht. Oft handelt es sich um einen **Zeitmietvertrag**,
der während der Laufzeit nicht gekündigt werden kann. Der Mieter weiß genau, wann
und in welcher Höhe sich die Kosten verändern, und kann gegebenenfalls auf ein Sonderkündigungsrecht
zurückgreifen. Für den Vermieter bietet die Staffelmiete **Planungssicherheit **
und den Anstieg der Einnahmen.

Berücksichtigt wird dabei die **Mietpreisbremse **ab einer bestimmten Summe, wie
sie auch bei anderen Verträgen gültig ist. Die **Anfangsmiete **wird im Vertrag 
genauso festgelegt wie die kommenden **Mietsteigerungen**. Diese werden als Staffelmieten
bezeichnet und müssen mindestens ein Jahr regulär bestehen, bevor die nächste Mieterhöhung
erfolgt. Wenn die ortsübliche Miete schneller steigt, darf der Vermieter die Vereinbarung
nicht brechen: Die Miete wird nicht erhöht, bevor die nächste Staffel anfällt.

## Rechtliche Regelungen für die Staffelmietvereinbarung

Ein Staffelmietvertrag legt genau fest, wie hoch die Miete ausfällt und wann der
Betrag steigt. Um den **Vertrag rechtsgültig** zu machen, müssen einige Voraussetzungen
erfüllt sein. Das betrifft die **schriftliche Papierform **der Staffelmietvereinbarung,
bei der **Mieter und Vermieter unterschreiben** müssen. Eine E-Mail genügt in diesem
Fall als digitales Schriftstück nicht.

Dazu muss der **Geldbetrag **im Vertrag **enthalten **sein, um den sich die Miete
erhöht. Es genügt nicht, die Erhöhung lediglich in Prozent anzugeben. Eine weitere
Voraussetzung ist, dass Mieter und Vermieter mindestens eine Staffel miteinander
vereinbaren müssen. Dabei muss eine vorhandene Mietpreisbremse immer beachtet werden.
Die Ausgangsmiete darf 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen.

## Wann wird eine Staffelmiete rechtlich unwirksam?

Ein Vertrag mit Staffelmiete wird dann unwirksam, wenn der **Mietpreis stark überhöht**
ist und oder die Ausgangsmiete **gegen **eine vorhandene **Mietpreisbremse verstößt**.
Das Recht auf Klage gilt jedoch nur, wenn der Vertrag bereits unterzeichnet ist.
Gegenüber anderen Verträgen hat der Staffelmietvertrag daher klare Nachteile. Der
Vertrag wird nicht unwirksam, wenn die Staffelmiete über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegt.

Ähnlich sieht das mit der Kappungsgrenze aus, die bei typischen Mietverträgen gültig
ist, bei der Staffelmiete jedoch nicht. Sie legt fest, dass sich die Miete binnen
drei Jahren ab dem Mietbeginn nicht um über 20 Prozent erhöhen darf. **Bei Staffelmietverträgen
gilt die Kappungsgrenze nicht**, es sei denn, die vereinbarte Miete übersteigt die
ortsübliche um 20 Prozent, wenn Wohnungsknappheit herrscht. Da Staffelmieten meistens
als Zeitmietvertrag vereinbart werden, ist der Kostenanstieg der Miete dennoch überschaubar.

## Auf welche Klauseln sollten Mieter beim Mietvertrag besonders achten?

Damit alle Parteien zufrieden sind und es später nicht zu Unstimmigkeiten oder Klagen
kommt, ist es immer ratsam, sich den **Vertrag gut durchzulesen** und auf bestimmte
Klauseln zu achten. Sehr gut sind Mietverträge, die einfach gehalten sind und keine
versteckten Angaben enthalten.

So sind Staffelverträge gerade dann für Vermieter sinnvoll, wenn die Miete erhöht
werden soll und die ansonsten geltenden Regelungen nicht zutreffen. Mieter sollten
auf die **Rechte und Pflichten** beider Parteien achten. Das betrifft Regelungen
zur Untervermietung oder Fristen zur Renovierungsnotwendigkeit. **Wichtige Angaben**
sind immer:

 * Name und Anschrift beider Parteien samt Unterschrift
 * korrekte Beschreibung der Wohnung (Größe, Mängelfreiheit, Bestandteile)
 * Staffelmiete als Betragsangabe in Euro
 * mögliche Kündigungsausschlussklausel
 * sonstige Vereinbarungen

Bevor Sie einen Staffelmietvertrag unterzeichnen, beachten Sie also die hier aufgeführten
Fallstricke und setzen Sie im Zweifel auf die **Beratung **durch einen **Fachanwalt
für [Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/?output_format=md)&
[Wohnungseigentumsrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wohnungseigentumsrecht/?output_format=md)**
wie mich, Rechtsanwalt Uwe Heichel in Berlin.

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