Title: Wohnungseigentumsrecht: Rechte und Pflichten der WEG Verwaltung
Published: 16. Mai 2019
Last modified: 10. Oktober 2025

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# Wohnungseigentumsrecht: Rechte und Pflichten der WEG Verwaltung

 Veröffentlicht am 16. Mai 201910. Oktober 2025

Die Rechte und Pflichten des Hausverwalters sind im § 27 WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
niedergeschrieben und werden durch individuell geschlossene Verwaltungsverträge 
ergänzt.
Ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel, stehe Ihnen bei Fragen rund um das [Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/?output_format=md)
zur Seite und informiere Sie über die Rechte und Pflichten Ihres Wohnungsverwalters.

## Die wichtigsten organisatorischen Aufgaben der WEG-Verwaltung

Mindestens einmal jährlich ist der Verwalter dazu verpflichtet, eine **Versammlung
der Wohnungseigentümer** einzuberufen, um aktuelle Fragen zu klären und neue Beschlüsse
zu fassen. Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben des Objektbetreuers, eine Beschluss-
Sammlung zu führen. Durch diese sollen alle vorherigen Beschlüsse erfasst und bei
Bedarf von allen Teilnehmern nachvollzogen werden können.

Auch die Verwaltung der finanziellen Mittel der gesamten **Wohnungseigentümergesellschaft**
und die Erstellung eines passenden Wirtschaftsplans gehören zu den Aufgaben eines
guten Hausverwalters, wobei auf eine **strikte Trennung zwischen Privatvermögen 
und WEG-Vermögen** geachtet werden muss.

## Hausverwaltung als erster Ansprechpartner für Ihre individuellen Probleme

Sollten Sie **Probleme mit Ihren Mitmietern** haben, die sich beispielsweise nicht
an die festgeschriebene Hausordnung halten, können Sie ebenfalls den Hausverwalter
aufsuchen. Dieser steht nämlich in der Pflicht, die **Einhaltung der Hausordnung**
zu beaufsichtigen. Auch bei einem Notfall, wie beispielsweise einem Rohrbruch, ist
es die Aufgabe des Hausverwalters, eine vorläufige Entscheidung zu treffen und geeignete
Maßnahmen zu ergreifen.

Eine weitere wichtige Pflicht des Objektbetreuers ist die Anordnung und **Überwachung
von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen** am Wohnobjekt. Bei folgenden
Problemen können Sie sich direkt an Ihren Hausverwalter wenden:

 * Undichte Fenster
 * Leckende Heizungen
 * Kaputte Steckdosen
 * Stromausfall

## Die zugehörigen Rechte eines Objektverwalters

Selbstverständlich hat ein Objektbetreuer nicht nur Pflichten, sondern auch einige
Rechte, die jedoch in den meisten Fällen mit den jeweiligen Aufgaben zusammenhängen.
Beispielsweise darf der WEG-Verwalter im Namen aller Wohnungseigentümer Beschlüsse
fassen, Anträge entgegennehmen und sonstige bürokratischen Aufgaben erledigen. Ebenso
steht es ihm zu, nach eigenem Ermessen und vertraglich vereinbarten Bedingungen 
über die finanziellen Mittel der Eigentümergemeinschaft zu verfügen.

## Immobilienveräußerung nach Absprache mit dem WEG-Verwalter

Eine weitere wichtige Befugnis des Hausverwalters stellt die **Ablehnung potenzieller
Käufer** dar. Sollten Sie als Wohnungseigentümer einen Verkauf planen, muss dies
mit dem Objektverwalter abgesprochen werden. Der Hintergrund hierzu liegt darin,
dass bei einem nicht solventen Käufer die Gefahr besteht, dass das Objekt aufgrund
fehlender Mittel nicht vertragsgemäß unterhalten werden kann. Dies würde sich auf
die gesamte WEG-Gemeinschaft auswirken und könnte beispielsweise negative Folgen
für gemeinschaftlich genutzte Räume und Einrichtungen haben.

Sollten Sie als Gemeinschaft die **Tätigkeit des WEG-Verwalters kritisieren** und
beispielsweise eine vorzeitige Amtsenthebung wünschen, hat der Verwalter zudem das
Recht, eine Anfechtungsklage einzureichen. In diesem Fall prüft das zuständige Gericht
Ihr Anliegen und entscheidet nach eigenem Ermessen.

## Fazit: Rechte und Pflichten des Hausverwalters

Der Posten des WEG-Hausverwalters hängt mit vielen Befugnissen sowie Pflichten zusammen
und sollte niemals auf die leichte Schulter genommen werden. Sollten Sie sich für
ein solches Amt bewerben wollen, wären eine **Berufshaftpflichtversicherung** und**
regelmäßige Weiterbildungen** durchaus sinnvoll.

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