Title: Nebenkostenabrechnung prüfen: So erkennen Sie Fehler
Author: RegioHelden
Published: 12. Januar 2026
Last modified: 19. März 2026

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# Nebenkostenabrechnung prüfen: So erkennen Sie Fehler

 Veröffentlicht am 12. Januar 202619. März 2026

Die jährliche Nebenkostenabrechnung für Mieter und Mieterinnen ist nicht immer einfach
zu durchschauen, doch eine **genaue Prüfung kann sich lohnen**. Möglicherweise ist
Ihre Nachzahlung aufgrund eines Fehlers fälschlich zu hoch angesetzt und Sie können
bares Geld sparen oder sogar Geld zurückfordern. Der juristisch korrekte Begriff
ist eigentlich Betriebskostenabrechnung, als Betriebskosten werden umlagefähige 
Nebenkosten bezeichnet. Auch Vermieter und Vermieterinnen sollten Betriebskostenabrechnungen
gründlich prüfen, um einen Widerspruch durch die Mieterschaft zu vermeiden. Die 
Rechtsgrundlage bildet die **Vereinbarung über Betriebskosten gemäß § 556 BGB**.
Dieser Paragraph regelt auch die Möglichkeiten für die Betriebskostenvorauszahlung
mit der Miete. Die einzelnen Betriebskostenarten sind in der **Betriebskostenverordnung**
festgelegt. Im Folgenden gebe ich Ihnen als erfahrener [Anwalt für Mietrecht in Berlin](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/)
einen kurzen Überblick, worauf Sie bei der Prüfung Ihrer Betriebskostenabrechnung
achten sollten.

![Finanzielle Unterlagen in einem Unternehmen. Berechnung der Geschäftskosten, Begleichung
von Rechnungen und Zahlungen.](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wp-content/uploads/
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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/nebenkostenabrechnung-pruefen-fehler-erkennen/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Welche Fristen gelten für die Nebenkostenabrechnung?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/nebenkostenabrechnung-pruefen-fehler-erkennen/?output_format=md#welche-fristen-gelten-fuer-die-nebenkostenabrechnung)
 3. [Die häufigsten Fehler in Nebenkostenabrechnungen](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/nebenkostenabrechnung-pruefen-fehler-erkennen/?output_format=md#die-haeufigsten-fehler-in-nebenkostenabrechnungen)
 4. [Welche Kosten dürfen umgelegt werden – und welche nicht?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/nebenkostenabrechnung-pruefen-fehler-erkennen/?output_format=md#welche-kosten-duerfen-umgelegt-werden-und-welche-nicht)
 5. [So widersprechen Sie einer fehlerhaften Abrechnung richtig](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/nebenkostenabrechnung-pruefen-fehler-erkennen/?output_format=md#so-widersprechen-sie-einer-fehlerhaften-abrechnung-richtig)
 6. [Kompetente Unterstützung für Ihre Mietrechtsfragen](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/nebenkostenabrechnung-pruefen-fehler-erkennen/?output_format=md#kompetente-unterstuetzung-fuer-ihre-mietrechtsfragen)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Mietparteien müssen die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf
   des Abrechnungszeitraums erhalten.
 * Für Einwendungen gegen die Abrechnung gilt eine Frist von 12 Monaten nach Zugang.
 * Häufige Fehler sind unzulässige oder doppelte Positionen sowie falsche Verteilschlüssel.

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## Welche Fristen gelten für die Nebenkostenabrechnung?

Gemäß BGB ist die Abrechnung dem Mieter bzw. der Mieterin **spätestens zwölf Monate
nach Ende des Abrechnungszeitraums** mitzuteilen. Läuft der Abrechnungszeitraum 
also von 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres, endet die Frist mit dem 31. Dezember
des Folgejahres. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter oder die Vermieterin**
keine Nachforderungen mehr geltend machen**, es sei denn, er ist für die Verspätung
nicht verantwortlich. Eventuelle Rückzahlungen an den Mieter oder die Mieterin sind
davon nicht betroffen.

Für Mieter und Mieterinnen, die **Einwendungen gegen die Abrechnung** haben, gilt
eine **Frist von zwölf Monaten **nach Zugang der Abrechnung. Danach können sie keine
Ansprüche mehr geltend machen. Es sei denn, sie haben die Fristüberschreitung nicht
selbst verschuldet. Darüber hinaus müssen sie die in der Nebenkostenabrechnung festgelegte**
Zahlungsfrist für eventuelle Nachzahlungen** beachten – auch, wenn die Abrechnung
fehlerhaft ist und ihr widersprochen wird. In diesem Fall sollte allerdings unter
Vorbehalt gezahlt und dies auch ausdrücklich so kommuniziert werden.

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## Die häufigsten Fehler in Nebenkostenabrechnungen

Betriebskostenabrechnungen sind relativ komplex und es können sich schnell Fehler
einschleichen. Deshalb lohnt es sich immer, für beide Seiten, die Abrechnung gründlich
zu überprüfen. Dabei ist auch zu beachten, dass **einige Kosten rund um die Immobilie
nicht umlagefähig sind** und deshalb nicht in der Abrechnung auftauchen sollten.
Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt. Weitere typische Fehler in der Betriebskostenabrechnung
sind:

 * **Zählerstände/Zählernummern** stimmen nicht überein: Dokumentieren Sie stets
   die Zählerstände Ihrer Wasserzähler. Viele digitale Heizkostenverteiler zeigen
   Ihnen außerdem den letzten Ablesewert an.
 * **Geleistete Vorauszahlungen** sind falsch berücksichtigt: Prüfen Sie, ob die
   zugrunde gelegten Vorauszahlungen mit Ihren tatsächlichen Zahlungen übereinstimmen.
 * Falscher **Verteilschlüssel**: Achten Sie darauf, dass die Wohnfläche korrekt
   angegeben ist.
 * **Formfehler**: Ein typischer relevanter Formfehler ist ein falsch angegebener
   Zeitraum für die Abrechnung.
 * **Doppelt abgerechnete Positionen**: Möglicherweise hat sich eine Position doppelt
   in die Auflistung und Berechnung eingeschlichen.
 * **Nicht umlegbare Kosten**: Bestimmte Kosten, etwa für die Verwaltung, dürfen
   nicht auf die Mieter und Mieterinnen umgelegt werden.
 * **Nicht nachvollziehbare Abrechnung**: Intransparente oder nicht vollständige
   Nebenkostenabrechnungen können Sie ebenfalls bemängeln und gegebenenfalls Belege
   einsehen. Diese darf der Vermieter bzw. die Vermieterin auch elektronisch bereitstellen.

Bei einigen Positionen **entscheidet der Mietvertrag** darüber, ob diese zulässig
sind. Ein typischer Fehler in diesem Zusammenhang ist die Auflistung von Kosten,
die nicht über die Betriebskostenverordnung oder den Mietvertrag geregelt sind. 
Nicht zuletzt kann auch eine **überhöhte Vorauszahlung** problematisch sein: Gesetzlich
ist geregelt, dass die Nebenkostenvorauszahlung, die Sie mit Ihrer monatlichen Miete
überweisen, angemessen sein muss. Erhalten Sie jedes Jahr mit der Betriebskostenabrechnung
hohe Beträge zurück, ist die Vorauszahlung möglicherweise zu hoch angesetzt.

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## Welche Kosten dürfen umgelegt werden – und welche nicht?

Wie bereits erwähnt, legt die **Betriebskostenverordnung (BetrKV)** konkret fest,
welche Kosten umgelegt werden dürfen:

 * Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherung
 * Wasserversorgung & Entwässerung
 * Betrieb, Reinigung und Wartung der Heizungsanlage
 * Betrieb, Reinigung und Wartung der Warmwasseranlage
 * Betrieb und Reinigung des Personen- oder Lastenaufzugs
 * Straßenreinigung und Müllbeseitigung
 * Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
 * Gartenpflege
 * Beleuchtung
 * Schornsteinreinigung
 * Hauswart
 * teilweise Gemeinschafts-Antennenanlage/Private Breitbandnetz-Verteilanlage/Glasfaser-
   Verteilanlage

Es gibt aber auch Kosten, die dem Vermieter oder der Vermieterin entstehen, die **
nicht auf die Mieterschaft umgelegt werden dürfen**. Diese sollten also auch nicht
in der Betriebskostenabrechnung vorkommen:

Zu den Betriebskosten gehören nicht die **Kosten für die Verwaltung** des Gebäudes,
z.B.:

 * mit der Verwaltung beauftragte Arbeitskräfte und Unternehmen
 * Wert der Verwaltungsarbeit des Vermieters oder der Vermieterin
 * Kosten für die Jahresabschlussprüfung

Ebenfalls nicht umlegbar sind die **Kosten für den Unterhalt des Gebäudes**:

 * einmalige Kosten für z.B. Ungezieferbekämpfung
 * Instandhaltungs- und Reparaturkosten in Zusammenhang mit Abnutzung, Alterung 
   und Witterung

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## So widersprechen Sie einer fehlerhaften Abrechnung richtig

Als Erstes sollten Sie, sowohl als Mietpartei als auch als Vermieter bzw. Vermieterin,
die aktuelle Abrechnung **mit der Vorjahresabrechnung vergleichen**. Grobe Unstimmigkeiten
werden oft schon dadurch sichtbar, dass sich die Beträge deutlich unterscheiden.
Außerdem lohnt es sich immer, die **Positionen mit dem Mietvertrag abzugleichen**.
Ergibt die Prüfung einen Fehler in der Abrechnung, ist der nächste Schritt für Mieterinnen
und Mieter, der Vermietung ihre Einwendungen mitzuteilen. Hierfür gelten die folgenden**
formalen Anforderungen**:

 * **in Textform**, z. B. Brief oder E-Mail
 * enthält **Adresse**, ggf. mit Wohnungsnummer, und Datum der Betriebskostenabrechnung
 * **fristgemäß** innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung
 * benennt **konkret** die bemängelten Fehler, kein pauschaler Widerspruch

Wie bereits erwähnt, gilt die in der Abrechnung genannte **Zahlungsfrist auch bei
Einwendungen**. Sie sollten dann allerdings unter Vorbehalt zahlen. Außerdem haben
Sie als Mieter oder Mieterin das **Recht, Belege einzusehen**, die der Vermieter
oder die Vermieterin Ihnen auch digital zur Verfügung stellen kann.

Fehler passieren. Nur in Ausnahmefällen steckt hinter einer fehlerhaften Abrechnung
eine bösartige Absicht. Für den Widerspruch ist deshalb ein sachlicher Tonfall zu
empfehlen. Benennen Sie konkret die bemängelten Fehler und **bitten Sie um eine 
korrigierte Abrechnung** sowie gegebenenfalls um die Auszahlung eines durch die 
Korrektur entstehenden Guthabens. Achten Sie außerdem darauf, **nie Originale zu
versenden**, um für eine eventuelle spätere Auseinandersetzung alle Dokumente zu
haben. Sollte es zu keiner Einigung auf diesem Wege kommen, unterstütze ich Sie 
gerne als Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin bei den weiteren Schritten.

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## Kompetente Unterstützung für Ihre Mietrechtsfragen

Wie sich zeigt, lohnt es sich immer, die Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen.
Als Vermieter oder Vermieterin können Sie sich **Aufwand und Folgekosten sparen**,
die aus einem eventuellen berechtigten Einwand resultieren. Als Mieter oder Mieterin
können Sie sich wiederum mit einer genauen Prüfung **unnötige Mehrkosten sparen**,
indem Sie etwa doppelte oder nicht umlagefähige Positionen, falsche Zählerstände
oder andere Fehler zu Ihren Lasten in der Abrechnung entdecken. Wenn sich die Hausverwaltung
oder Vermietung allerdings bei einem Widerspruch nicht kooperativ verhält, kann **
Unterstützung durch einen Rechtsanwalt** sinnvoll sein. Kontaktieren Sie mich gerne.
In vielen Fällen übernimmt Ihre **Mietrechtsschutzversicherung** die Kosten.

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[Gemeinschaftsordnung der WEG: Was Eigentümer dazu wissen sollten](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/gemeinschaftsordnung-weg-eigentuemer-wissen/)

[WEG-Jahresabrechnung verstehen: Worauf Eigentümer achten sollten](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/weg-jahresabrechnung-verstehen-eigentumer-tipps/)