Title: Musizieren in der Mietwohnung: Was ist rechtlich erlaubt?
Published: 18. Juni 2020
Last modified: 10. Oktober 2025

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# Musizieren in der Mietwohnung: Was ist rechtlich erlaubt?

 Veröffentlicht am 18. Juni 202010. Oktober 2025

Wir alle hören gerne Musik – und viele Menschen sind auch selbst begabte Musiker
oder möchten einer werden. Doch wer innerhalb seiner eigenen vier Wände in einer**
Mietwohnung** ein **Instrument** spielen möchte, sollte einige Dinge beachten. Nicht
jeder Nachbar ist dazu bereit, über mehrere Stunden oder Tage hinweg dieselben Töne
immer wieder zu hören – zumal auch im** Interesse der Wohngemeinschaft** vereinbarte
Regeln wie die Ruhezeit zu beachten sind. Was genau das für Sie als Musiker oder
Nachbar bedeutet, erkläre ich, Uwe Heichel, Anwalt für [Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/?output_format=md)
und [WEG-Recht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wohnungseigentumsrecht/?output_format=md),
Ihnen hier.

## Welche Regeln gelten für das Musizieren in einer Mietwohnung?

Egal, ob als beruflicher Künstler oder Hobby-Musiker: das Musikmachen soll gleichermaßen
angenehm für den Musikmachenden und die Nachbarschaft gestaltet werden und ist ebenso
erlaubt, wie das Musikhören. Das mehrstündige Proben sollte vor allem dann möglich
sein, wenn der Künstler **seinem Beruf nachkommt** und für Auftritte probt oder **
Musikunterricht** gibt. Aber auch Schüler, die am Unterricht teilnehmen, sollten
für längere Zeit proben dürfen. Inwiefern das Musizieren erlaubt ist, hängt von 
einigen Faktoren ab. Hinzu kommt die Einhaltung gewisser Gepflogenheiten:

 * RuhezeitenDie in Deutschland geltende **Ruhezeit** liegt zwischen **22 und 6 
   Uhr** sowie mittags zwischen **12 und 15 Uhr**. An Sonn- und Feiertagen gilt 
   ganztägig die Einhaltung von Ruhe. Wie auch für handwerkliche Arbeiten oder Tätigkeiten
   im Haushalt geltend, sollte in dieser Zeit nicht musiziert werden. Wer es dennoch
   tut, kann wegen Ruhestörung angezeigt werden.
 * Instrumentenart & ProbedauerDie Art des Instruments ist maßgebend für die erlaubte
   Probedauer. Während das Klavierspielen von den Nachbarn oftmals als angenehm 
   empfunden wird und für längere Zeit erlaubt ist, darf das Schlagzeug nur für 
   eine geringere Stundenanzahl gespielt werden. Generell gilt eine erlaubte **Durchschnittsdauer**
   von **2 bis 3 Stunden** Musizieren am Tag.
 * UmgebungAuch die Umgebung trägt zum erlaubten Umfang des Musizierens bei. Befinden
   sich in Ihrer Nachbarschaft viele **Kleinkinder**, die noch Mittagsschlaf halten,
   oder viele** Senioren**, die ebenfalls mehr Ruhe benötigen, kann sich dies auf
   das Musizieren auswirken. Hinzu kommt die **Hellhörigkeit** Ihrer Wohnung, die
   entsprechend viel oder wenig Geräusche nach außen lässt.
 * Mietvertrag / HausordnungSichern Sie sich durch konkrete Absprachen im Mietvertrag
   mit Ihrem Vermieter ab und musizieren Sie im Rahmen der geltenden Hausordnung.

## Ist ein komplettes Verbot zulässig?

Grundsätzlich gilt: Ein komplettes **Verbot** ist stets **unzulässig**, da das Musizieren
als **Freizeitbeschäftigung** gestattet werden muss und ein Verbot für berufliche
Musiker untragbar wäre. Halten sich die Musiker an die geltenden Regeln in Bezug
auf die Hausordnung und machen immer außerhalb der Ruhezeiten in normaler Lautstärke
Musik, ist dies erlaubt.

## Gibt es Ausnahmen für Berufsmusiker?

Grundsätzlich werden keine Unterschiede zwischen **Berufsmusikern** und **Hobby-
Musikern** gemacht, da beide ihrer beruflichen Tätigkeit oder Freizeitbeschäftigung
nachgehen dürfen sollen. Berufsmusiker, die aufgrund ihrer Anstellung nicht vom 
täglichen Musik machen absehen können, sollten sich durch bestimmte **Klauseln im
Mietvertrag** absichern, die Ihnen das Musizieren zugestehen. Im besten Fall gehen
Sie beim Einzug mit den Nachbarn ins Gespräch und informieren sie über Ihre Tätigkeit.
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, nutzt moderne Systeme, die die Lautstärke
des Instruments dämpfen oder spielt mit Kopfhörern.

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