Title: Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen: Was nun?
Published: 15. Dezember 2021
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen: Was nun?

 Veröffentlicht am 15. Dezember 20217. Februar 2024

Sie können jederzeit unverschuldet in die Situation geraten, die Miete nicht mehr
aufbringen zu können. Spätestens seit dem weltweiten Ausbruch der Covid-19-Pandemie
ist der Kreis der Betroffenen, die **Schwierigkeiten mit der Mietzahlung** haben,
gewachsen. Aber auch langwierige Erkrankungen, der Wegfall der Erwerbstätigkeit 
oder andere persönliche Umstände können dazu führen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten
aus § 535 Abs. 2 BGB nicht nachkommen können. Dabei berate ich, Rechtsanwalt Uwe
Heichel aus Berlin, Sie gerne bei dieser Herausforderung und **allen Fragen** rund
ums [Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/).

## Gespräch mit dem Vermieter suchen

Bei bereits bestehenden oder sich **anbahnenden finanziellen Engpässen** sollten
Sie schnellstmöglich das Gespräch mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin suchen.
Die ausbleibenden Mietzahlungen können alsbald zur Kündigung des Mietverhältnisses
führen. Das Gesetz erlaubt dem Vermieter oder der Vermieterin gemäß § 543 Abs. 2
Nr. 3a BGB die **fristlose Kündigung**, wenn Sie sich mit **zwei Monatsmieten in
Verzug** befinden. Auch können Sie mit einer Unterredung ein mögliches Mahnverfahren
oder eine zukünftige Räumungsklage erst einmal verhindern. Denkbar wäre, mit dem
Vermieter oder der Vermieterin nach alternativen Lösungen zu suchen. Im Einvernehmen
beider kann die **Miete** für einen gewissen Zeitraum **gemindert** oder **gestundet**
werden.

## Der Gang zur Behörde

Unser **Sozialsystem** hat verschiedenste Leistungen geschaffen, um Ihnen in Situationen
wie dieser zu helfen. Möglich wäre die **Beantragung von:**

 * ALG I oder ALG II (Hartz IV)
 * Wohngeld
 * Mietschuldenübernahme

Welchen dieser Anträge Sie stellen können, hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen
Situation ab. Bei Erwerbslosigkeit ist es ratsam, einen Antrag auf **Arbeitslosengeld**
zu stellen. Genügt Ihr Verdienst nicht zur Deckung der Mietkosten, ist die Beantragung
von **Wohngeld** oder einer **Mietschuldenübernahme** zu empfehlen. Wenn Sie sich
unsicher sein sollten, bezüglich welcher Leistung Sie einen Anspruch haben, können
Sie sich bei der Behörde selbst oder einem Mieterverein erkundigen.

## An wen kann ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten wenden?

![Frustrierter Mann aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten der Miete](https://www.
rechtsanwalt-heichel.de/wp-content/uploads/sites/5970/2021/12/mietzahlung-mann-halt-
rechnung-in-der-hand-berlin.jpg)

©  fizkes – stock.adobe.com

Nicht nur die **Behörden** oder **Mietervereine** können Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten
weiterhelfen. Eine zusätzliche Anlaufstelle sind **Schuldnerberatungsstellen**. 
Diese Beratungsstellen haben einen guten Kenntnisstand, welche Möglichkeiten in 
Ihrer Situation in Betracht kommen. Außerdem können sie Ihnen bei der Aufstellung
eines Zahlungsplanes helfen, um Zahlungsschwierigkeiten zu überwinden und für die
Zukunft zu verhindern.

## Welche alternativen Geldquellen Sie sich erschließen können

Haben Sie keinen Anspruch auf die oben genannten Leistungen oder kommt ein Antrag
aus anderen Gründen für Sie nicht in Betracht, ist es auch denkbar, sich anderweitige
Finanzierungsquellen zu erschließen. Bei kurzfristigen Engpässen können Sie beispielsweise
im Bekannten- oder Freundeskreis **Geld leihen**. Auch die Vergabe von **Privatkrediten**
oder **Kleinkrediten** ist eine Alternative, um vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten
zu überwinden. Viele Institute ermöglichen so die Vergabe kurzfristiger kleinerer
Kredite mit Möglichkeit der Sofortauszahlung.

## Was tun bei rechtlichen Streitigkeiten wegen Mietzahlungen?

Nicht immer sind Einigungen mit dem Vermieter oder der Vermieterin möglich, nicht
immer kommen Sozialleistungen oder Leihgaben des Freundeskreises in Betracht. Sollten
Sie sich in einer rechtlichen Streitigkeit wegen Mietzahlungen befinden, ist rechtlicher
Rat unerlässlich. Dennoch gilt weiterhin: Es ist besser, sich** frührechtlichen 
Beistand** zu nehmen, als erst eine Räumungsklage abzuwarten. In vielen Sachverhalten
kann bereits zuvor eine **gütliche Einigung** erzielt werden. Gemeinsam finden wir
eine Lösung für diese mietrechtliche Herausforderung.

## Beitragsnavigation

[Haustiere trotz Verbot: Welche Strafen drohen Mieterinnen und Mietern?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/haustiere-mietverhaltnis/)

[Mietkaution: Was ist erlaubt?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietkaution-regelungen/)