Title: Wann ist eine Mietminderung möglich?
Author: RegioHelden
Published: 27. November 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Wann ist eine Mietminderung möglich?

 Veröffentlicht am 27. November 20237. Februar 2024

Als Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind Sie zur regelmäßigen Zahlung der Wohnungsmiete
verpflichtet. Vielerorts sind die Mietpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen
bzw. liegen auf einem hohen Niveau. Weist Ihre Wohnung jedoch erhebliche Mängel 
auf, welche die Wohnqualität signifikant und spürbar beeinträchtigen, sind Sie als
Mieterin oder Mieter gemäß § 536 BGB nicht mehr zur Zahlung der vollen Miete verpflichtet.
Sie können also in der Zeit, in der die Mängel bestehen, eine Mietminderung geltend
machen. In welchen Fällen dies möglich ist, erfahren Sie in diesem Artikel. 

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietminderung-moegliche-gruende/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Feuchtigkeit und Schimmelbildung ](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietminderung-moegliche-gruende/?output_format=md#feuchtigkeit-schimmelbildung)
 3. [Undichte Fenster und Türen](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietminderung-moegliche-gruende/?output_format=md#fenster-tueren-undicht)
 4. [Beheizbarkeit der Wohnung](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietminderung-moegliche-gruende/?output_format=md#beheizbarkeit-wohnung)
 5. [Einschränkungen der Nutzung](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietminderung-moegliche-gruende/?output_format=md#einschraenkung-nutzung)
 6. [Ausfall von Strom, Wasser und Gas](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietminderung-moegliche-gruende/?output_format=md#ausfall-strom-wasser-gas)
 7. [Fazit](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietminderung-moegliche-gruende/?output_format=md#fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Mieterinnen und Mieter sollten Ihre Rechte genau kennen
 * bei gravierenden und einschränkenden Mängeln an Ihrer Mietsache kann eine Mietminderung
   angebracht sein
 * die Gründe für einen Anspruch auf Mietminderung sind vielschichtig

### Feuchtigkeit und Schimmelbildung

Grundsätzlich gilt, **hat die Mieterin oder der Mieter einen etwaigen Wasserschaden
selbst verursacht, ist dieser auch für die Beseitigung des Schadens verantwortlich**.
Etwa bei unsachgemäßer Nutzung von Wasch- oder Spülmaschinen.  Liegt der Schaden
hingegen nicht in der Verantwortlichkeit der Mieterin oder des Mieters, muss die
Vermieterin oder der Vermieter entsprechend aufkommen. 

Häufige Ursachen können hier Rohr- oder Leitungsbrüche sein. **Bei einer Beeinträchtigung
durch Wasserschäden** kann je nach Ausmaß und Dauer des Mangels eine **Mietminderung
von 5 bis 30 %** der Wohnungsmiete geltend gemacht werden.

Etwa die Hälfte aller Fälle von Schimmelbildung ist auf Baumängel zurückzuführen.
Zur wirkungsvollen Vorbeugung von Schimmelbefall ist die Mieterin oder der Mieter
dazu angehalten, die Wohnräume etwa dreimal täglich für mehrere Minuten ordentlich
zu lüften (Stoßlüften).

Ist der Entstehung durch **Schimmelbefall** jedoch nur durch übermäßiges, überdurchschnittliches
Lüftungsverhalten zu begegnen, und erfüllt die Mieterin oder der Mieter ansonsten
seine diesbezügliche Verhaltenspflicht, liegt die Bildung von Schimmel nicht mehr
im Verantwortungsbereich der Mieterin oder des Mieters. Dieser kann sodann **5–25%**
des Mietpreises mindern. 

### Undichte Fenster und Türen

**Grundsätzlich kann die Abwesenheit von Zugluft nur bei neuen Fenstern und Türen
mit neuesten Standards gewährleistet werden**. Bei Altbauwohnungen sind Fenster 
oder Türen nie komplett dicht und es ist seitens der Mieterin oder des Mieters auf
die **Gebrauchstauglichkeit des Wohnobjektes** zu achten. Nur wenn diese **in erheblichem
Maße gestört **ist und der Zustand der Wohnung, welcher im Mietvertrag vereinbart
wurde (Soll-Zustand) vom entsprechenden Ist-Zustand erheblich abweicht, sind **Mietminderungen
zulässig**.

Die Mieterin oder der Mieter hat Mängel bei der Vermieterin oder dem Vermieter schriftlich
anzuzeigen. Eine Mietminderung ist nur ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Mängel
durch die Mieterin oder den Mieter und der entsprechenden Weitergabe an die Vermieterin
oder den Vermieter zulässig. 

![Undichte Fenster und Türen](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wp-content/uploads/
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### Beheizbarkeit der Wohnung

**Vermieterinnen und Vermieter müssen die Beheizbarkeit der Wohnräume garantieren
können**. Und zwar von mindestens 20 °C in der Zeit von 06:00 – 23:00 Uhr, sowie
von 18 °C nachts in der Zeit von 23:00 – 06:00 Uhr. Die unzureichende Beheizbarkeit,
welche einen erheblichen Mietmangel darstellt, ist von der Mieterin oder dem Mieter
durch Temperaturmessungen zu dokumentieren und entsprechend nachzuweisen. 

## Einschränkungen der Nutzung

Grundsätzlich ist ein **Mangel hinsichtlich des Wohnungsnutzens immer dann gegeben**,**
wenn** die Mieterin oder der Mieter die **Mietsache nicht in derart nutzen kann,
wie es laut Mietvertrag im Rahmen des Soll-Zustandes** der Wohnung einmal **vorgesehen
war**. Bestimmte Mängel können auftreten, z. B. Mängel bei der Innenausstattung,
der technischen Funktionalität der Wohnungseinrichtung oder Mängel im Treppenhaus
oder einem eventuell vorhandenen Keller oder Fahrstuhl. Sollten diese Mängel so 
erheblich sein, dass die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, mithin der originäre
Wohnungsnutzen eingeschränkt ist, besteht Anspruch auf Mietminderung.

Für konkrete Einschätzungen von Mietmängeln sollten Sie sich möglichst juristisch
beraten lassen. Mit mir haben Sie einen verlässlichen und kompetenten [Anwalt bei einer Mietminderung](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietminderung/?output_format=md)
an Ihrer Seite.

### Ausfall von Strom, Wasser und Gas

Mieterinnen und Mieter müssen im Falle eines Ausfalles von Strom oder Gas dies der
Vermieterin oder dem Vermieter anzeigen, da dieser nur in die Verantwortung genommen
werden kann, wenn er Kenntnis über den jeweiligen Ausfall hat. Für etwaige Mietminderungen
sind zudem die entsprechenden **Ausfallzeiten **zu **dokumentieren**.

Warmwasser sollte beispielsweise nicht erst nach mehreren Minuten aus der Leitung
kommen. Grundsätzlich sollte der Mieterin oder dem Mieter Warmwasser mit einer Temperatur
von 40 °C –  50 °C zur Verfügung stehen.

Generelle Regelungen für Mietminderungen gibt es bei Ausfällen von Strom, Gas oder(
Warm)-Wasser nicht. Es kommt auf die Intensität und Dauer der Ausfälle an. Strom-
oder Gas Ausfälle aufgrund nicht bezahlter Rechnungen seitens der Mieterin oder 
des Mieters führen nicht zum Anspruch auf Mietminderung.  

## Fazit

Mieterinnen und Mieter sollten stets bei zu beanstandenden Mängeln an der Wohnung
zuerst den Mietvertrag sichten. Sind dort die in Betracht kommenden Mängel nicht
bereits bei Abschluss des Mietvertrages dokumentiert worden, und **stellen die vorhandenen
Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung signifikant infrage**, können Mieterinnen
und Mieter dies schriftlich bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter anzeigen.

Auffälligkeiten, etwa bei Strom- oder Heizungsausfällen oder Störungen bei der Warmwasserversorgung,
sollten entsprechend schriftlich festgehalten werden, da Mieterinnen und Mieter 
in der Beweispflicht sind. Anschließend **kann eine Mietminderung schriftlich ausgesprochen
werden**.Sie haben zu obenstehender Thematik weitere Fragen und möchten sich schnell
und zuverlässig von mir beraten lassen? Mein Name ist Uwe Heichel und ich bin Ihr
[Fachanwalt für Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/?output_format=md)
in Berlin. Ich freue mich auf Ihren Anruf! Telefon: [030 - 264 753 870 0](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietminderung-moegliche-gruende/+49302647538700?output_format=md)

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