Title: Lösungsstrategien für gängige Streitigkeiten in der WEG
Author: RegioHelden
Published: 28. Juni 2024

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# Lösungsstrategien für gängige Streitigkeiten in der WEG

 Veröffentlicht am 28. Juni 202428. Juni 2024

Eine **Wohnungseigentümergemeinschaft** (WEG) bildet sich immer dann, wenn es innerhalb
einer Immobilie mehrere Eigentümer und Eigentümerinnen gibt. Dadurch treffen viele
verschiedene Charaktere und Interessen aufeinander, wodurch es durchaus auch mal
zu Streitigkeiten innerhalb der WEG kommen kann. Während sich einfache Meinungsverschiedenheiten
noch leicht aus der Welt schaffen lassen, ist dies bei größeren **Konflikten** oftmals
nicht mehr der Fall. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die häufigen Streitpunkte
in der WEG sowie konkrete Lösungsstrategien und die **rechtlichen Rahmenbedingungen**.

![Streitigkeiten in der WEG werden rechtlich geklärt](https://www.rechtsanwalt-heichel.
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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/loesungen-streit-weg/?output_format=md#1)
 2. [Häufige Streitpunkte in der WEG](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/loesungen-streit-weg/?output_format=md#2)
 3. [Mediation und Schlichtungsverfahren](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/loesungen-streit-weg/?output_format=md#3)
 4. [Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Anwendung](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/loesungen-streit-weg/?output_format=md#4)
 5. [Fazit](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/loesungen-streit-weg/?output_format=md#5)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Streitigkeiten in der WEG können vielfältige Ursachen haben.
 * Durch eine Mediation oder die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens kann 
   der Streit beigelegt werden.
 * Eigentümern und Eigentümerinnen kann ein Anspruch auf Unterlassung der Störungen
   zustehen, der gerichtlich geltend gemacht werden kann.

## Häufige Streitpunkte in der WEG

Oftmals treten innerhalb der WEG Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten bei
folgenden Themen auf:

 * Lärm- oder Geruchsbelästigung
 * unbefugte Nutzung von Gemeinschaftseigentum
 * unzureichende Pflege der Räumlichkeiten der Gemeinschaft
 * unterschiedliche Vorstellungen zu baulichen Veränderungen
 * Einhaltung der Hausordnung
 * Uneinigkeit über Beschlüsse der Eigentümerversammlung

Grundsätzlich besteht seitens der Eigentümer und Eigentümerinnen oftmals die Annahme,
innerhalb der eigenen Wohnung seien sämtliche bauliche Maßnahmen erlaubt. Dem ist
nicht so, da viele Arbeiten **nicht ohne Absprache** mit den übrigen Eigentümern
und Eigentümerinnen der Immobilie erfolgen dürfen. Insbesondere dann, wenn das **
Gemeinschaftseigentum** betroffen ist, bedarf es für eine bauliche Veränderung eines
vorherigen Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft. 

Ebenso kann es zu Konflikten über das Verhalten der einzelnen Mieter und Mieterinnen
kommen. Halten sich diese zum Beispiel nicht an die Vorschriften der **Ruhezeiten**
und treten andauernde **Lärmbelästigungen** auf, kann dies zu Unzufriedenheit bei
den übrigen Mietenden und dadurch wiederum zu Beschwerden bei deren Eigentümern 
und Eigentümerinnen führen. 

## Mediation und Schlichtungsverfahren

Kommt es zu Streitigkeiten innerhalb der WEG, sollte in einem ersten Schritt ein**
klärendes Gespräch** zwischen den betroffenen Eigentümern und Eigentümerinnen angesetzt
werden. In einem solchen können alle Parteien ihre **Sichtweise und Standpunkte**
darlegen. Dabei ist es wichtig, dass sachlich und konstruktiv miteinander kommuniziert
wird. Können diese Voraussetzungen nicht gewährleistet werden oder kommt es immer
wieder zu Entgleisungen zwischen den Parteien, kann eine Mediation Abhilfe schaffen.
Eine solche stellt ein **außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung** durch
eine neutrale Instanz dar. Dabei unterstützt ein Mediator oder eine Mediatorin die
Beteiligten bei der angemessenen Gesprächsführung und bemüht sich als neutrale Instanz
um eine **Kompromisslösung**, die den Streit zwischen den Parteien eliminiert. 

Als Alternative zur Mediation kann auch ein **Schlichtungsverfahren** durchgeführt
werden. Dabei stellt eine Partei einen Antrag auf Schlichtung bei einer Schlichtungsstelle.
Danach werden die betroffenen Parteien angehört und der Schlichter macht einen unverbindlichen**
Schlichtungsvorschlag**. Stellt dieser einen angemessenen Kompromiss dar und wird
er von den Parteien angenommen, kommt ein entsprechender **Vertrag** zustande. Dieser
ist dann für die Eigentümer und Eigentümerinnen verbindlich und kann vollstreckt
werden. 

## Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Anwendung

Können Streitigkeiten innerhalb der WEG nicht außergerichtlich durch Mediation oder
Schlichtung gelöst werden, steht den Parteien auch die **gerichtliche Klärung** 
des Sachverhalts zur Verfügung. Gegen Beeinträchtigungen des Sondereigentums können
Eigentümer und Eigentümerinnen nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bzw. § 1004 BGB vorgehen.
Unter Umständen kann dann ein **Unterlassungsanspruch** bestehen, den die Eigentümer
und Eigentümerinnen notfalls gerichtlich einklagen müssen. Ist durch Lärm oder Geruchsbelästigung
das Eigentum selbst betroffen, kann der entsprechende Eigentümer oder die entsprechende
Eigentümerin den Anspruch auf Unterlassung geltend machen. 

Gegen Störungen des Gemeinschaftseigentums kann die WEG nur gemeinsam vorgehen, §
9a Abs. 2 WEG. In gravierenden Fällen kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft auch
einem störenden Eigentümer nach § 17 Abs. 1 WEG das **Wohneigentum entziehen**. 
Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn dieser seine Pflichten so stark verletzt 
hat, dass die **Fortsetzung eines gemeinschaftlichen Miteinanders** nicht mehr zugemutet
werden kann. Bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten, Beleidigungen oder Tätlichkeiten
kann so bewirkt werden, dass der störende Eigentümer bzw. die Eigentümerin das Eigentum
verkaufen muss. Allerdings ist zuvor eine **Abmahnung** erforderlich. 

## Fazit

Innerhalb einer WEG kann es aufgrund vielfältiger Ursachen durchaus zu Streitigkeiten
kommen. Dabei sollte das Ziel immer eine **Deeskalation** sein, indem frühzeitig
das Gespräch gesucht und der Fokus auf das Finden einer Lösung gelegt wird. Rechtliche
Schritte sollten erst dann eingeleitet werden, wenn außergerichtliche Lösungen, 
wie **Mediation** oder **Schlichtung,** keinen Erfolg versprechen. Ansonsten kann
das friedliche Miteinander durch Drohungen mit einem Rechtsanwalt oder übrigen Maßnahmen
schnell zerstört werden. 

Als [Anwalt für Wohnungseigentumsrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wohnungseigentumsrecht/)
berate ich Sie gerne zu diesen Themen und stehe Ihnen sowohl bei einer außergerichtlichen
Lösungsfindung als auch bei der Vertretung vor Gericht zur Seite. Kontaktieren Sie
gerne meine Kanzlei für weitere Informationen oder einen **Beratungstermin**. 

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