Title: Mietrecht – Kündigung: Was passiert bei Mietrückständen?
Published: 16. Mai 2019
Last modified: 7. Februar 2024

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# Mietrecht – Kündigung: Was passiert bei Mietrückständen?

 Veröffentlicht am 16. Mai 20197. Februar 2024

Die **Kündigung eines Mietverhältnisses** aufgrund einer Räumungsklage ist für Mieter
und Vermieter mit hohen Kosten verbunden. Ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel, kläre Sie
über das Vorgehen bei einer [Kündigung](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/kuendigung-im-mietrecht/?output_format=md)
aufgrund von Mietrückständen auf und gehe darauf ein, was mit der rückständigen 
Forderung passiert.

## Wann kann dem Mieter bei rückständiger Zahlung gekündigt werden?

Gesetzlich gesehen ist es in Deutschland für den Vermieter gar nicht so einfach,
ein Mietverhältnis zu kündigen. Allerdings gibt es zwei Punkte, die eine Kündigung
ermöglichen:

 * Die Zahlungsrückstände des Mieters betragen mehr als eine volle Monatsmiete.
 * Der Rückstand ist innerhalb von zwei Jahren mehrmals aufgetreten.

Das bedeutet, dass der Mieter eine fristlose Kündigung aussprechen kann, wenn Sie
seit **mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten** Ihrer Zahlungspflicht nicht
oder nicht vollständig nachgekommen sind. In diesem Fall bedarf es **keiner vorherigen
Abmahnung**: Dem Mieter kann aufgrund von Vertragsverletzung fristlos gekündigt 
werden.

## Wie kann eine fristlose Kündigung aufgehoben werden?

Sollten Sie in eine solche Situation geraten und aufgrund eines mindestens zweimonatigen
Mietrückstands eine fristlose Kündigung zugestellt bekommen, können Sie das Schlimmste
dennoch abwenden. Um eine fristlose Kündigung abzuwenden, gibt es zwei Möglichkeiten.

Zum einen ist es in einem solchen Fall förderlich, einen [Anwalt für Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/?output_format=md)
aufzusuchen. Dieser prüft die Kündigung auf ihre Richtigkeit und bespricht mit Ihnen
das weitere Vorgehen. Eine fristlose Kündigung, die **keinen genauen Grund** beinhaltet,
gilt vor Gericht als **unwirksam** und stellt keine erforderliche Basis für eine
Räumungsklage dar. Sollte Ihre Kündigung unwirksam sein, verschafft Ihnen diese 
Tatsache etwas Zeit, um den Mietrückstand auszugleichen.

Des Weiteren kann eine fristlose Kündigung aufgrund von Mietschulden verhindert 
werden, wenn** innerhalb von zwei Monaten** nach Zustellung der Räumungsklage **
der gesamte offene Betrag durch den Mieter getilgt wird**. Achten Sie jedoch darauf,
dass eine Zahlung im letzten Moment, also innerhalb der zwei Monate nach Zustellung
eines Räumungsbescheids, nur nach zwei schuldfreien Jahren erfolgen kann. Das bedeutet,
Sie können diese Option nur maximal alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Dadurch 
soll vermieden werden, dass Mietschulden entstehen und säumige Mieter geschützt 
werden.

## Was passiert mit der rückständigen Forderung?

Als Mieter haben Sie keinen Anspruch auf die Verrechnung des säumigen Betrags mit
der hinterlegten Kaution. Sie können also nicht davon ausgehen, dass Ihr Vermieter
den offenen Betrag einfach von Ihrer Kaution abzieht und Sie so Ihre Mietschulden
loswerden.

Sollten Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nicht in
der Lage gewesen sein, Ihren Rückstand auszugleichen, müssen Sie die Wohnung räumen.
Der Vermieter darf dabei Ihre **Kaution als Schadensersatz** einbehalten und Sie
bekommen eine Rechnung über die übrigen Mietschulden, die Gerichts- und Räumungskosten.
Im Falle einer Kündigung bleiben die Mietrückstände also erhalten und der Vermieter
kann diese, notfalls mit gerichtlichen Mitteln, eintreiben lassen.

Sollten Sie sich in einer solch heiklen Situation befinden, zögern Sie nicht, sich
einen juristischen Rat zu suchen. Als **erfahrener Anwalt für Mietrecht** stehe 
ich Ihnen gerne bei Fragen zur Seite, überprüfe Ihre Kündigung auf ihre Wirksamkeit
und berate Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensmöglichkeiten.

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