Title: Kleinreparaturen in der Mietwohnung: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter?
Author: RegioHelden
Published: 28. Januar 2025

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# Kleinreparaturen in der Mietwohnung: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter?

 Veröffentlicht am 28. Januar 202528. Januar 2025

Ein Wasserhahn, der unaufhörlich tropft, oder ein Rollladen, der sich nicht mehr
hochziehen lässt – solche **kleinen Defekte** können den Alltag erheblich stören.
Doch wer trägt die Kosten für derartige Schäden? Insbesondere bei Kleinreparaturen
lohnt sich ein genauer Blick in das [Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/),
um zu verstehen, wie die **Verantwortlichkeiten** geregelt sind – und wo mögliche**
Ausnahmen** liegen.

![Mann wechselt Kern eines Türschlosses](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wp-
content/uploads/sites/5970/2025/01/mann-wechselt-kern-eines-tuerschlosses.jpg)

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/kleinreparaturen-mietwohnung-mieter-vermieter-rechte/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was sind Kleinreparaturen?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/kleinreparaturen-mietwohnung-mieter-vermieter-rechte/?output_format=md#was-sind-kleinreparaturen)
 3. [Welche Grenzen gibt es für Kleinreparaturen?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/kleinreparaturen-mietwohnung-mieter-vermieter-rechte/?output_format=md#welche-grenzen-gibt-es-fuer-kleinreparaturen)
 4. [Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter: Was muss wann wer zahlen – und was nicht?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/kleinreparaturen-mietwohnung-mieter-vermieter-rechte/?output_format=md#rechte-und-pflichten-von-mieter-und-vermieter)
 5. [Wie lassen sich Streitigkeiten um Kleinreparaturen vermeiden?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/kleinreparaturen-mietwohnung-mieter-vermieter-rechte/?output_format=md#wie-lassen-sich-streitigkeiten-um-kleinreparaturen-vermeiden)
 6. [Zusammenfassung und Fazit](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/kleinreparaturen-mietwohnung-mieter-vermieter-rechte/?output_format=md#zusammenfassung-und-fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Kleinreparaturen umfassen Bagatellschäden an Gegenständen, die Sie als Mieter
   oder Mieterin häufig nutzen.
 * Ohne eine wirksame Kleinreparaturklausel müssen Vermieter und Vermieterinnen 
   die gesamten Kosten für Kleinreparaturen tragen.
 * Es gibt Obergrenzen für die Kosten von Kleinreparaturen, die auf Mieter und Mieterinnen
   umgelegt werden können.

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## Was sind Kleinreparaturen?

Kleinreparaturen umfassen **kleinere Schäden oder Bagatellschäden** an Gegenständen
und der Einrichtung in einer Mietwohnung. Nach § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs(
BGB) ist der Mieter bzw. die Mieterin zur Zahlung der Miete verpflichtet, während
der Vermieter bzw. die Vermieterin die Mietsache in einem geeigneten Zustand zu 
halten hat – und somit auch Schäden und Mängel beheben muss. Doch mit einer wirksamen**
Kleinreparaturklausel** können die Kosten auf den Mieter oder die Mieterin umgelegt
werden. Dies ist jedoch nur bis zu einer gewissen **Obergrenze** möglich.

Unter die Kleinreparaturen, die für Mieter und Mieterinnen zumutbar sind, fallen
unter anderem:

 * Reparatur von tropfenden Wasserhähnen oder einer defekten Duschbrause
 * Austausch von Tür- oder Fenstergriffen, Lichtschaltern oder auch Fensterscheiben
 * Behebung von kleinen Schäden an Kochgeräten und Heizungen
 * Instandsetzung eines klemmenden Rollladens
 * Erneuerung von Silikonfugen

Im Grundsatz umfassen Kleinreparaturen alles, womit Sie als Mieter oder Mieterin
täglich in Kontakt kommen. Hingegen müssen Mieter und Mieterinnen weder **Verschleißteile**,
die aufgrund von normaler Abnutzung beschädigt werden, reparieren lassen, noch Schäden
durch **Materialfehler oder höhere Gewalt** bezahlen.

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## Welche Grenzen gibt es für Kleinreparaturen?

Im Gesetz sind keine maximalen Kosten für Kleinreparaturen festgesetzt. Doch um 
Mieter und Mieterinnen zu schützen, haben sich durch mehrere **Grundsatzurteile**
in den vergangenen Jahren zwei **Kostengrenzen** etabliert. Einzelne Kleinreparaturen
werden von Gerichten mit bis zu **125 €** als angemessen beurteilt.

Die Gesamtkosten aller Reparaturen in einem Jahr können für Mieter und Mieterinnen**
bis zu 8 % der jährlichen Nettokaltmiete** betragen. In der Kleinreparaturklausel
müssen Höchstgrenzen angegeben werden, damit diese wirksam ist.

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## Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter: Was muss wann wer zahlen – und was nicht?

Bei Kleinreparaturen sind Mieter und Mieterinnen nicht verpflichtet, diese in Eigenregie
zu beseitigen oder eine Reparatur zu beauftragen. Dabei würde es sich um eine sogenannte
Vornahmeklausel handeln, die grundsätzlich unwirksam ist. Stattdessen **beauftragt
der Vermieter** bzw. die Vermieterin die Reparatur bei einem Handwerksbetrieb und**
rechnet die Kosten** im Anschluss mit dem Mieter bzw. der Mieterin **ab**.

Allerdings ist dies nur möglich, wenn im Mietvertrag eine **wirksame Kleinreparaturklausel**
festgelegt wurde, die von beiden Parteien durch die **Unterschrift des Mietvertrags**
akzeptiert wurde. Sofern dies nicht der Fall ist, muss der Vermieter bzw. die Vermieterin
für die Kosten von Kleinreparaturen aufkommen.

Die nachfolgenden Punkte muss eine Kleinreparaturklausel enthalten, um wirksam zu
sein:

 * Es müssen Obergrenzen pro Kleinreparatur und Kalenderjahr enthalten sein.
 * Sie darf sich ausschließlich auf Gegenstände innerhalb der Wohnung beziehen, 
   die der Mieter oder die Mieterin häufig nutzt.
 * Die Beauftragung einer Reparatur oder deren Selbstdurchführung darf nicht verlangt
   werden.

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## Wie lassen sich Streitigkeiten um Kleinreparaturen vermeiden?

Um Auseinandersetzungen wegen Kleinreparaturen** **zu vermeiden, sollten Sie folgende**
Tipps** beachten:

### Vertragliche Regelungen treffen

Beseitigen Sie mit einer klaren Kleinreparaturklausel im Mietvertrag alle Unklarheiten
im Vorfeld. Achten Sie darauf, dass die **Obergrenze pro Reparatur** und die **jährliche
Gesamtsumme** exakt definiert sind.

### Miteinander sprechen

**Melden Sie** als Mieter oder Mieterin **Schäden frühzeitig **und stimmen Sie sich
in Ruhe mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin ab.

### Gemeinsam handeln

Entscheiden Sie gemeinsam, ob eine Reparatur selbst durchführbar ist, oder ob und
welche Handwerker und Handwerkerinnen beauftragt werden müssen. Denken Sie an eine**
lückenlose Dokumentation**, bewahren Sie alle Rechnungen auf und lassen Sie sich
im Vorfeld einen **Kostenvoranschlag** geben.

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## Zusammenfassung und Fazit

Mieter und Mieterinnen müssen Kleinreparaturen nur dann übernehmen, wenn eine **
wirksame Kleinreparaturklausel **vorliegt, die sich ausschließlich auf Gegenstände
des häufigen Gebrauchs bezieht. Zudem schützen **Obergrenzen** Mieter und Mieterinnen
vor hohen Kosten. Mit klaren Vereinbarungen im Mietvertrag **vermeiden Sie Konflikte**.
Wenn es zu einem Schaden kommt, sollten Sie gemeinsam handeln, um diesen schnell
und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu beseitigen.

## Beitragsnavigation

[Die größten Irrtümer im Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/irrtuemer-mietrecht/)

[Was tun bei Eigenbedarfskündigung? Rechte und Optionen für Mieter und Vermieter](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/eigenbedarfskuendigung-rechte-optionen-mieter-vermieter/)