Title: Mietrecht: Ihre Top 7 Rechte als Mieter
Published: 21. August 2019
Last modified: 7. Februar 2024

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# Mietrecht: Ihre Top 7 Rechte als Mieter

 Veröffentlicht am 21. August 20197. Februar 2024

Schon Shakespeare lebte nach dem Motto „My home is my castle“. Doch wie viel Freiheit
bleibt in den geliebten vier Wänden, wenn Sie wie über die Hälfte aller Deutschen
zur Miete wohnen? Es kursieren viele verschiedene Meinungen darüber, was Mieter 
dürfen und was nicht.

Um das Leben in Ihrem Domizil voll und ganz auskosten zu können, ist es daher unerlässlich,
dass Sie Ihre Rechte kennen. Ich, Ihr **Rechtsanwalt Uwe Heichel**, habe im Folgenden
Ihre wichtigsten sieben Rechte als Mieter zusammengefasst.

## 1. Auf dem Hausrecht bestehen

Ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe haben Sie das alleinige **Hausrecht**. Das
heißt, dass die vermietende Person **nie ohne konkreten Anlass** und **ohne eine
Vorankündigung** verlangen darf, Zugang zum von Ihnen gemieteten Objekt zu bekommen.
Hierzu zählt auch die Inspektion der Mietsache in Ihrer Abwesenheit. Sie haben also
durchaus das Recht, Ihrem Vermieter den Zutritt zu verweigern, wenn er unangekündigt
vor Ihrer Haustür steht.

Betritt der Vermieter die Wohnung heimlich oder gegen Ihren Willen, liegt ein Hausfriedensbruch
vor. Ausnahmen bestehen, wenn akute Gefahr durch einen Schaden wie beispielsweise
einen Wasserrohrbruch im Verzug ist. Doch auch in diesen Situationen muss der Vermieter
zunächst versuchen, Sie zu kontaktieren, bevor er die Wohnungstür selbst öffnet.

## 2. Besuch empfangen

Sie dürfen als Mieter nicht nur bestimmen, wer draußen bleiben muss, sondern auch,
wer Sie besuchen kommt. In manchen Mietverträgen bestehen heute noch Klauseln, die
beispielsweise „**nächtlichen Herrenbesuch**“ untersagen. Diese sind nicht rechtskräftig,
da das Besuchsrecht Sie als Mieter befähigt, selbst zu bestimmen, wer wann und wie
oft zu Besuch kommt. Hierzu zählt auch, dass Sie so viele Menschen zu sich einladen
dürfen, wie Sie möchten – auch über Nacht. Ihre Gäste dürfen allerdings nicht auf
unbegrenzte Zeit bleiben und müssen sich während des Aufenthaltes selbstverständlich
an die **Hausordnung** halten.

## 3. Haustiere halten

In diversen Mietverträgen findet man eine Klausel, die Haustiere untersagt. Wenn
Sie Tiere lieben, können Sie dennoch aufatmen: Der Vermieter darf die Haltung von
Haustieren generell nicht untersagen. Für die Haltung folgender Tiere benötigen 
Sie keine Erlaubnis des Vermieters:

 * Kleinnager
 * Ziervögel
 * Fische
 * Ungefährliche Reptilien

Es gilt jedoch, dass die Anzahl der Tiere der Wohnfläche angemessen sein sollte 
und durch die Tierhaltung **keine Geruchs- oder Lärmbelästigung** entstehen darf.

Sonderfälle der Tierhaltung sind **Katzen**, **Hunde** und **gefährliche Tiere**
wie Giftspinnen oder Würgeschlangen. Die Haltung dieser Tierarten **kann untersagt
werden** und Sie benötigen dafür immer die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters.
Informieren Sie sich vor der Anschaffung also genau, was hierzu in Ihrem Mietvertrag
festgehalten wurde, und lassen Sie sich das Einverständnis Ihres Vermieters zur 
Haltung am besten schriftlich bestätigen.

## 4. Einrichten & Dekorieren

Sie allein entscheiden, wie es in Ihrem gemieteten Zuhause aussehen soll. Hierzu
zählt nicht nur die Wahl des Mobiliars: Alle Einrichtungs- und Dekorationsarbeiten,
die **keinen erheblichen Eingriff** in die Bausubstanz darstellen, dürfen Sie ausführen,
ohne die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

Sie entscheiden, welche **Farbe Ihre Wände** haben, und dürfen Nägel sowie eingebohrte
Schrauben zur Anbringung von Bildern oder Regalen nutzen. Bei Auszug sind Sie jedoch
in den meisten Fällen verpflichtet, das Objekt so zu übergeben, wie Sie es übernommen
haben – gegebenenfalls müssen Sie also spachteln, streichen und/oder tapezieren.

## 5. Rauchen

In keinem Mietshaus und in keiner Mietwohnung kann das Rauchen rechtskräftig untersagt
werden. Generell ist es Ihnen erlaubt, in den eigenen vier Wänden sowie aus dem 
Fenster oder auf Balkon und Terrasse zu rauchen. Wenn Sie sich als Mieter vom Zigarettenqualm
anderer Parteien gestört fühlen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem betreffenden
Nachbarn suchen. Nur wenn Sie eindeutig nachweisen können, dass dauerhaft Rauch 
zu Ihnen dringt, können Sie im Extremfall eine Mietminderung verlangen.

## 6. Grillen

Nicht nur durch Zigarettenrauch, sondern auch durch den Qualm von Grills fühlen 
sich viele Mieter, besonders in Mehrparteienhäusern, gestört. Es gilt jedoch, entgegen
vieler Meinungen, **kein generelles Grillverbot**, wenn dieses nicht ausdrücklich
im Mietvertrag vermerkt ist.

Sie haben also grundsätzlich das Recht, Ihren Grill auf Ihrem Balkon oder der eigenen
Terrasse anzufeuern, wenn **in Ihrem Vertrag keine solche Klausel besteht**. Besonders
aber auf dem Balkon sorgen Elektro- oder Gasgrills für weniger Rauch – Ihre Nachbarn
werden es Ihnen danken.

## 7. Geräuschvoll leben

Vielen Mietern ist unklar, was zu welcher Uhrzeit als Ruhestörung gilt. Häufig beklagen
sich Nachbarn, sobald Sie eine andere Mietpartei in der eigenen Wohnung hören können.
Diese Beschwerden sind rechtlich oft haltlos.

Generell dürfen Sie sich in Ihrer Wohnung sowie auf Balkon oder Terrasse zu jeder
Tages- und Nachtzeit mit **Zimmerlautstärke** bewegen. Hierzu zählen auch Geräusche
wie:

 * Trittschall
 * Kinderlachen
 * Gelegentliches Hundebellen
 * Musik
 * Laufendes Wasser

Was als Zimmerlautstärke gilt, ist dabei meist Auslegungssache des Vermieters. Als
Richtwerte gelten höchstens **30 dB nachts und 40 dB am Tag**.

**Lautere Aktivitäten** wie Staubsaugen oder Bohren sollten Sie daher **in Grenzen
halten** und in jedem Fall außerhalb der verordneten Ruhezeiten erledigen. Hierfür
gibt es keine bundesweite Regelung – die Ruhezeiten werden von Bundesländern, Gemeinden
sowie der Hausordnung vorgegeben.

Informieren Sie sich also, welche Zeiten für Sie gelten. Bei weiteren Fragen rund
um das Thema [Mietrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/?output_format=md)
berate ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel, Sie gerne persönlich in meiner Kanzlei in 
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf.

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[Mietrecht: 5 Fälle, in denen Sie als Vermieter fristlos kündigen dürfen](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/5-faelle-vermieter-fristlos-kuendigen-duerfen/)