Title: Darf ein Vermieter bei einer Messie-Wohnung den Mietvertrag kündigen?
Author: RegioHelden
Published: 22. Februar 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Darf ein Vermieter bei einer Messie-Wohnung den Mietvertrag kündigen?

 Veröffentlicht am 22. Februar 20237. Februar 2024

Jeder Mieter und jede Mieterin verpflichtet sich zu einem** pfleglichen Umgang mit
der gemieteten Wohnung**. Im Fall einer „Messie-Wohnung“ sind Zweifel berechtigt,
ob diese Pflicht eingehalten wird. Doch rechtfertigt dies eine Kündigung? In diesem
Artikel zeigt Rechtsanwalt Uwe Heichel auf, unter welchen Umständen der Mietvertrag
gekündigt werden kann.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/darf-ein-vermieter-bei-einer-messie-wohnung-den-mietvertrag-kuendigen/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Welche Rechte habe ich als Vermieter?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/darf-ein-vermieter-bei-einer-messie-wohnung-den-mietvertrag-kuendigen/?output_format=md#rechte-als-vermieter)
 3. [Wie sollte ich bei der Kündigung vorgehen?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/darf-ein-vermieter-bei-einer-messie-wohnung-den-mietvertrag-kuendigen/?output_format=md#vorgehen-bei-kuendigung)
 4. [Mieter oder Vermieter – Wer zahlt die Entrümpelung?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/darf-ein-vermieter-bei-einer-messie-wohnung-den-mietvertrag-kuendigen/?output_format=md#mieter-oder-vermieter-wer-zahlt)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Ein vertragswidriges Verhalten des Mieters oder der Mieterin liegt vor, wenn 
   dieser die Bausubstanz der Wohnung oder die Lebensqualität der Nachbarn und Nachbarinnen
   beeinflusst.
 * Eine schriftliche Abmahnung mit klarer Fristsetzung sollte der erste Schritt 
   sein. Kommt der Mieter oder die Mieterin der Aufforderung nicht nach, ist eine
   fristlose Kündigung denkbar.
 * Die Kosten der Entrümpelung hat der Mieter oder die Mieterin zu tragen. In der
   Praxis wird dies im Regelfall verweigert, hier kann eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung
   weiterhelfen.

![Kündigung wegen Mietschulden](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wp-content/uploads/
sites/5970/2023/02/kuendigung-wegen-mietschulden.jpg)

akf – stock.adobe.com

## Welche Rechte habe ich als Vermieter?

Jeder Vermieter und jede Vermieterin wünscht sich, dass seine vermieteten Objekt
pfleglich behandelt und nicht **in einen verwahrlosten Zustand gebracht** werden.
Dennoch genießen Mieter und Mieterinnen große Freiheiten, wie sie den bereitgestellten
Wohnraum nutzen. Dies kann **zur** **gefürchteten „Messie-Wohnung“ **und dem Wunsch
des Vermieters oder der Vermieterin führen, das Vertragsverhältnis beenden zu wollen.

Ohne eine konkrete Störung oder Belästigung ist eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt(
LG Münster Az. 01 S 53/20). Gegen eine „Vermüllung“ der angemieteten Wohnung gibt
es somit keine direkte Handhabe. Anders sieht es aus, wenn durch **Ungeziefer oder
Gerüche faulender Lebensmittel** eine **Beeinträchtigung des Wohnraums und der Mitmieter
und -mieterinnen** stattfindet. Hier haben Vermieter und Vermieterinnen das Recht,
eine Kündigung auszusprechen.

## Wie sollte ich bei der Kündigung vorgehen?

Im ersten Schritt ist ein gutes Zureden und die Hoffnung auf Einsicht des Mieters
oder der Mieterin ratsam. Es lohnt sich außerdem, **Beschwerden von Nachbarn und
Nachbarinnen zu dokumentieren**, die im Extremfall einer gerichtlichen Auseinandersetzung
von Wert sind. Sollte der Mieter oder die Mieterin sein beziehungsweise ihr Verhalten
nicht ändern, sprechen Sie im nächsten Schritt eine **schriftliche Abmahnung **aus.

Die Abmahnung sollte eine **konkrete Frist **beinhalten, bis wann die Missstände
in der Mietwohnung zu beseitigen sind. Hat sich die Situation nach der Frist nicht
geändert, ist das Aussprechen einer fristlosen Kündigung denkbar. Diese ist berechtigt,
wenn eine **„erhebliche Gefährdung des Mietobjekts“** vorliegt. 

Pauschale Richtlinien gibt es hier nicht, es kommt auf die **Bewertung des Einzelfalls**
an. Hier kann Ihnen Rechtsanwalt Uwe Heichel als [Anwalt für Mietrecht in Berlin](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/mietrecht/)
eine **fachkundige Einschätzung** aus juristischer Sicht geben.

## Mieter oder Vermieter – Wer zahlt die Entrümpelung?

Um die Wohnung nach der Kündigung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, 
sind eine Entrümpelung und weitere hygienische Maßnahmen oft unerlässlich. Es empfiehlt
sich, auf **einen spezialisierten Dienstleister** zu vertrauen, der mit allen gesundheitlichen
und hygienischen Vorschriften vertraut ist.
Der **Mieter oder die Mieterin hat die
Kosten der Entrümpelung zu tragen**. In der Praxis findet dies selten statt. Oft
fehlen dem fristlos gekündigten Mieter oder der Mieterin der Wille oder die finanziellen
Mittel hierzu. Eine rechtliche Auseinandersetzung lässt sich unter diesen Umständen
meist nicht vermeiden. Der **Abschluss einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung**
für diese und weitere Situationen ist ratsam. Hier sollten Tarife und Angebote verschiedener
Gesellschaften frühzeitig miteinander verglichen werden.

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[Wer haftet bei Schäden durch Haustiere?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wer-haftet-bei-schaeden-durch-haustiere/)

[Ist die Heizung Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/ist-die-heizung-sonder-oder-gemeinschaftseigentum/)