Title: WEG-Recht: Bauliche Veränderungen
Author: RegioHelden
Published: 10. April 2024

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# WEG-Recht: Bauliche Veränderungen

 Veröffentlicht am 10. April 202410. April 2024

Das **Wohnungseigentumsgesetz** (WEG) wird vor allem dann für Sie relevant, wenn
Sie eine **Wohnung erwerben** möchten oder diese bereits in Ihrem Eigentum steht.
Das WEG ist das Gesetz im deutschen Recht, das sich vorrangig mit Wohnungen auseinandersetzt,
sowie der **Eigentümergemeinschaft** bei mehreren Eigentümern und Eigentümerinnen
in einer Immobilie. Dabei regelt das WEG bei Mehrfamilienhäusern, welche Teile der
Immobilie ausschließlich dem einzelnen Eigentümer bzw. der einzelnen Eigentümerin
zustehen und welche Bestandteile allen Eigentümern und Eigentümerinnen gemeinschaftlich
gehören. 

Wird eine Wohnung in einem **Mehrparteienhaus** gekauft, werden die Eigentümer und
Eigentümerinnen automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft, die ebenfalls Rechte
und Pflichten hat. Sollen dann bauliche Veränderungen an der Wohnung vorgenommen
werden, betrifft dies meist auch Regelungen aus dem WEG. Welche das sind und was
Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie hier. 

![WEG-Recht: Bauliche Veränderungen](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wp-content/
uploads/sites/5970/2024/04/innnenausbau-einer-wohnung-baustelle-2.jpg)

MATTHIAS BUEHNER – stock.adobe.com

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/bauliche-veraenderungen-wohneigentumsrecht/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was sind bauliche Veränderungen und welche Regeln gelten?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/bauliche-veraenderungen-wohneigentumsrecht/?output_format=md#bauliche-veraenderungen-welche-regeln-gelten)
 3. [Einholen der Zustimmung: Was ist zu beachten?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/bauliche-veraenderungen-wohneigentumsrecht/?output_format=md#einholen-zustimmung-was-beachten)
 4. [Wer trägt die Kosten bei baulichen Veränderungen im WEG? ](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/bauliche-veraenderungen-wohneigentumsrecht/?output_format=md#wer-traegt-kosten-bauliche-veraenderungen-weg)
 5. [Fazit](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/bauliche-veraenderungen-wohneigentumsrecht/?output_format=md#fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Bauliche Veränderungen sind in § 20 Abs. 1 WEG definiert. 
 * Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit reicht aus, um
   die Vornahme baulicher Veränderungen zu gestatten.  
 * Grundsätzlich hat derjenige, der die bauliche Veränderung initiiert, die Kosten
   zu tragen. 

## Was sind bauliche Veränderungen und welche Regeln gelten?

Definiert werden bauliche Veränderungen nach **§ 20 Abs. 1 WEG** als Maßnahme, die
über die ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Was
genau unter dieser Definition zu verstehen ist, lässt sich aus dem Wortlaut nicht
exakt entnehmen. Vielmehr hilft **§ 19 Abs. 2 WEG** in Abgrenzung dazu weiter: Darin
werden Erhaltungsmaßnahmen definiert als alle Maßnahmen, die der Erneuerung oder
Auswechslung eines beschädigten Bauteils dienen. Während es bei diesen Maßnahmen
und Reparaturen um die ordnungsgemäße Erhaltung geht, liegen bauliche Veränderungen
dann vor, wenn diese **Grenze überschritten** wird. 

Zudem betreffen bauliche Veränderungen auch das **Gemeinschaftseigentum**, welches
nicht nur vorübergehend umgestaltet wird. Dies muss **substantiell** und **auf Dauer**
erfolgen. Dabei verfolgt die bauliche Veränderung das Ziel, einen **Neuzustand**
zu erschaffen, welcher auch rein optisch erfolgen kann. Dabei muss sich die Veränderung
nachhaltig auf das Gemeinschaftseigentum auswirken und nicht leicht wieder rückgängig
zu machen sein. Bauliche Veränderungen in diesem Sinne liegen zum Beispiel vor bei:

 * der Errichtung einer Dachterrasse, 
 * dem Durchbruch von Wänden, 
 * einem Umbau des Balkons, 
 * der Errichtung einer Garage
 * oder dem Einbau eines Aufzugs. 

## Einholen der Zustimmung: Was ist zu beachten? 

Nach **§ 20 Abs. 2 WEG** sind bestimmte bauliche Veränderungen privilegiert, wie
zum Beispiel nach Nr. 1 bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen 
mit **Behinderungen** oder dem **Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge** (Nr. 2)
dienen. Das bedeutet, dass der Eigentümer bzw. die Eigentümerin bei Vorliegen solcher**
Privilegierungen** einen Anspruch auf Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer 
und -eigentümerinnen hat. Denn grundsätzlich bedarf jede bauliche Veränderung eines
Beschlusses im Rahmen einer Eigentümerversammlung. Dabei kommt es allerdings nicht
mehr auf die Zustimmung aller Eigentümer und Eigentümerinnen an. Dies wurde durch
die **Reformierung des WEG** geändert: Mittlerweile reicht ein **Beschluss mit einfacher
Mehrheit** aus, um die Vornahme baulicher Veränderungen zu gestatten.  

## Wer trägt die Kosten bei baulichen Veränderungen im WEG?

Bei baulichen Veränderungen, die von einem Eigentümer bzw. einer Eigentümerin aus
der Eigentümergemeinschaft ausgehen, ist dieser bzw. diese grundsätzlich auch für
die **Kostentragung** verantwortlich. **Ausnahmen** dazu bestehen nach **§ 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WEG** dann, wenn die bauliche Veränderung mit mehr als zwei
Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen
wird, es sei denn, die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
oder deren Kosten amortisieren sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums. In diesen
Fällen haben alle Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen die **Kosten nach dem 
Verhältnis ihrer Anteile** zu tragen. 

## Fazit

Innerhalb einer **Wohnungseigentümergemeinschaft** spielen ein **harmonisches Miteinander**
und eine gute Abstimmung untereinander eine essentielle Rolle. Insbesondere wenn
es um bauliche Veränderungen geht, sind alle Eigentümer und Eigentümerinnen unter
den genannten Aspekten zu involvieren, um keinen zu benachteiligen. Kommt es innerhalb
dieser Gemeinschaft zu **Konflikten** oder haben Sie Fragen rund um das Thema WEG-
Recht, ist Ihr [Anwalt für Wohneigentumsrecht](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/wohnungseigentumsrecht/?output_format=md),
Uwe Heichel, lhr kompetenter Ansprechpartner. Vereinbaren Sie gerne einen **Termin
in der Kanzlei **für weitere Informationen oder eine Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit.

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[Heizungsreparatur: Wer trägt die Kosten?](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/heizungsreparatur-kosten/)

[Räumungsverfahren verstehen: Ein Leitfaden für Vermieter und Mieter](https://www.rechtsanwalt-heichel.de/leitfaden-raeumungsverfahren/)